In Österreich bestehen nur noch in Kärnten spezielle Feiertagsvorschriften,
dort darf man sich z.B. am Karfreitag nicht einmal ein Eishockey-Match anschauen,
weil in Kärnten seinerzeit vom FPÖ-Landeshauptmann Jörg Haider
Trauerpflicht wegen der Jesuskreuzigung verordnet wurde.
Und bei einem Eishockeyspiel sind womöglich nicht alle Zuschauer entsprechend
in sich gekehrt und sind nur traurig, wenn ihre Mannschaft verliert und nicht
weil der Jesus vom Osterfreitag bis zum Ostersonntag tot ist.
Seltsamerweise gibt es in Deutschland immer noch
mehr solche heftige religiöse Vorschriften für alle Leute, nämlich
so eine Art öffentliches Lachverbot an traurigen kirchlichen Feiertagen.
Zurzeit
tobt sich ein gewisser Markus Frank, Ordnungsdezernent von Frankfurt am Main
diesbezüglich aus. Als strammer CDU-Mann verkündet er CDU-göttliche
Karfreitagsgebote: "Das Tanzverbot wird durchgesetzt", Streifen der
Stadtpolizei sollen kontrollieren. Clubs und Discos, die an Karfreitag zum Tanz
laden, droht "ein Bußgeld ab 1000 Euro".
Das war der
"Frankfurter Rundschau" vom 23.3.2016 zu entnehmen, weiter hieß
es dort: "Kirchendezernent Uwe Becker (CDU) gibt den Ton vor in der schwarz-grünen
Stadtregierung. 'Der Karfreitag ist als christlicher Feiertag dem Gedenken
an das Leiden und die Kreuzigung Jesu Christi gewidmet - das verträgt sich
nicht mit lautem und ausgelassenem Feiern' (..)."
Es wird kein
trauernder Vollchrist von irgendjemanden dazu gezwungen, in Frankfurt am Karfreitag
in die Disco gehen zu müssen. Aber alle, denen der Karfreitag am Arsch
vorbeigeht, haben eine CDU-verordnete Trauerpflicht. Im deutschen Grundgesetz
steht im Artikel 4: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die
Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (..)"
Da
liegt die österreichische Verfassung besser, siehe Staatsgrundgesetz, Artikel
14: "Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet.
Der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse
unabhängig; doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntnis
kein Abbruch geschehen. Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur
Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden, insofern
er nicht der nach dem Gesetze hierzu berechtigten Gewalt eines Anderen untersteht."
In
Deutschland können religionsfreie Menschen zumindest zu passivem religiösem
Verhalten gezwungen werden, sie stehen in etlichen Bundesländern in der
Gewalt eines anderen, in Frankfurt am Main offenbar in strenggläubiger
CDU-Gewalt, durch CDU-Köpfen spukt wohl immer noch das Mittelalter und
daher sollen alle Menschen zur Einhaltung von christlichen Trauerfeiertagen
gezwungen werden.
Damit überall, wo heute am Karfreitag, den
25.3.2016 immer noch solche christlichen Diktate bestehen, trotzdem gelacht werden kann,
hier wie jedes Jahr an diesem Tag der fröhliche Kreuzesgesang, LOOK ON
THE BRIGHT SITE OF LIFE aus dem Monty-Python-Film "Das Leben des Brian".
Und wie jedes Jahr ziehe ich mir auch heute diesen Film hinein, weil das
ist Karfreitagspflicht! Für die Site-Besucher, die den Film nicht vorrätig haben, hier
alle 90 Minuten in der YouTube-Version:
PS: In Bochum ist "Religionsfrei
im Revier" auch 2016 am Osterfreitag aktiv:
2015
konnte endlich eine Geldstrafe erreicht werden,
mit der man nun ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof zuwege bringen will, denn
schließlich wird auch in Bochum kein Christ dazu gezwungen, sich am Karfreitag
"Das Leben des Brian" anzuschauen und zu lachen statt zu weinen.