Dieter Hallervorden: Erdogan, zeig mich an!

Seit 11h50 am 11.4.2016 bei YouTube online:

Nachdem der Staatsanwalt, assistiert von der Kanzlerin, gegen einen Künstler ermittelt und der türkische Staatschef gegen "NDR-Extradry" vorgeht und auch andere Kabarettisten sogar mit Terror bedroht werden, hat sich nun Dieter Hallervorden für einen Satiresong gegen Erdoğan entschieden.
"Ich wollte da nicht nur solidarisch mit den angegriffenen Kollegen sein, sondern eigentlich auch mit mir selbst und meiner künstlerischen Freiheit!"

So hat Hallervorden auf eine der bekanntesten, deutschen Karnevalsmelodien einen scharfzüngigen Text gesungen, der dem Großinquisitor die eigenen Grenzen aufzeigt. Der Narrhallamarsch wurde vor über 200 Jahren bereits zum satirisch-musikalischen Stinkefinger gegen preußische Zensur und französisches Machtgehabe.
"Als ob es nicht ausreicht, dem türkischen Machthaber Flüchtlinge, Steuermilliarden und Lenkwaffen auszuliefern: nun ist auch noch die Meinungsfreiheit geliefert", zürnt Dieter Hallervorden.



Ergänzend dazu: Erdogan forderte am 10.4. ein Strafverfahren gegen den deutschen Kabarettisten Jan Böhmermann, weil dieser u.a. folgende Zeilen gereimt und in einem TV-Auftritt im satirisch-sarkastischen Ton vorgetragen hatte:
"Sackdoof, feige und verklemmt ist Erdogan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken."
Gemäß deutscher Pressemeldungen könnten diese Zeilen strafbar sein, weil im deutschen Strafgesetzbuch steht der § 103: Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten: Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die unbegrenzte Zuwanderungskanzlerin Merkel hat deswegen tatsächlich entsprechende Untersuchungen angeordnet. Dabei heißt es im § 104a: Voraussetzungen der Strafverfolgung - Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Was heißt: Die Merkel folgt ihrem Erdogan auf Zuruf und verfolgt deutsche Staatsbürger! Weil dass sie ihren naiv-dummen Aufruf zur Einwanderung "wir schaffen das" vom August 2015 zurücknimmt, kommt für sie ja nicht infrage, weil dazu müsste sie ihre Dummheit eingestehen. Also erfand sie das Abkommen mit der Türkei: türkische Flüchtlingsrücknahme im Austausch gegen genehmere Asylanten, EU-Visafreiheit für Türken und Narrenfreiheit für Erdogan. Dabei schaut die Realität so aus, dass der Zustrom nach Europa durch die ungarischen und österreichischen Maßnahmen entscheidend gestoppt wurde und die Verhältnisse in Griechenland, wo das Durchwinken nimmer funktioniert, auch den Andrang drastisch reduziert hat! Wenn sich das Ende der Willkommenskultur herumspricht, nomalisieren sich die Verhältnisse in Europa!