Nachdem der Staatsanwalt, assistiert von der Kanzlerin,
gegen einen Künstler ermittelt und der türkische Staatschef gegen "NDR-Extradry"
vorgeht und auch andere Kabarettisten sogar mit Terror bedroht werden, hat sich
nun Dieter Hallervorden für einen Satiresong gegen Erdoğan entschieden.
"Ich wollte da nicht nur solidarisch mit den
angegriffenen Kollegen sein, sondern eigentlich auch mit mir selbst und meiner
künstlerischen Freiheit!"
So hat Hallervorden auf eine der bekanntesten, deutschen
Karnevalsmelodien einen scharfzüngigen Text gesungen, der dem Großinquisitor
die eigenen Grenzen aufzeigt. Der Narrhallamarsch wurde vor über 200 Jahren
bereits zum satirisch-musikalischen Stinkefinger gegen preußische Zensur und
französisches Machtgehabe.
"Als ob es nicht ausreicht, dem türkischen Machthaber
Flüchtlinge, Steuermilliarden und Lenkwaffen auszuliefern: nun ist auch noch
die Meinungsfreiheit geliefert", zürnt Dieter Hallervorden.
Ergänzend dazu: Erdogan forderte am 10.4. ein Strafverfahren gegen
den deutschen Kabarettisten Jan Böhmermann, weil dieser u.a. folgende Zeilen
gereimt und in einem TV-Auftritt im satirisch-sarkastischen Ton vorgetragen
hatte:
"Sackdoof, feige und verklemmt ist Erdogan, der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht
schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken
trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken."
Gemäß
deutscher Pressemeldungen könnten diese Zeilen strafbar
sein, weil im deutschen Strafgesetzbuch steht der § 103: Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten:
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung
auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich
in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet
beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung
beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die
unbegrenzte Zuwanderungskanzlerin Merkel hat deswegen tatsächlich entsprechende
Untersuchungen angeordnet. Dabei heißt es im § 104a: Voraussetzungen der Strafverfolgung
- Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die
Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische
Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur
Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen
Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur
Strafverfolgung erteilt.
Was heißt: Die Merkel folgt ihrem
Erdogan auf Zuruf und verfolgt deutsche Staatsbürger! Weil dass sie
ihren naiv-dummen Aufruf zur Einwanderung "wir schaffen das" vom August
2015 zurücknimmt, kommt für sie ja nicht infrage, weil dazu müsste
sie ihre Dummheit eingestehen. Also erfand sie das Abkommen mit der Türkei:
türkische Flüchtlingsrücknahme im Austausch gegen genehmere Asylanten,
EU-Visafreiheit für Türken und Narrenfreiheit für Erdogan. Dabei schaut die Realität so aus,
dass der Zustrom nach Europa durch die ungarischen und österreichischen
Maßnahmen entscheidend gestoppt wurde und die Verhältnisse in Griechenland,
wo das Durchwinken nimmer funktioniert, auch den Andrang drastisch reduziert
hat! Wenn sich das Ende der Willkommenskultur herumspricht, nomalisieren
sich die Verhältnisse in Europa!