ORF-Meldung vom 15.4.2016: "Die deutsche Bundesregierung hat
ein Ermittlungsverfahren gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung
des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zugelassen.
Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag in Berlin mit. Sie pochte
aber zugleich auf das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und
forderte das auch von der Türkei."
In der Meldung heißt
es dann weiter, der berüchtigte §103 stamme aus den 1960er-Jahren und sei
damals wegen Beleidigung des Schah von Persien durch Karikaturen angewandt worden,
die Regierung überlege nun, den Paragraphen zu streichen.
Die SPD
hat immerhin Merkels schleimiger Unterwürfigkeit nicht zugestimmt. Jan
Böhmermann hatte u.a. folgende Zeilen gereimt: "Sackdoof, feige und
verklemmt ist Erdogan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach
Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der
Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag
er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken."
Siehe dazu auch
Dieter Hallervorden: Erdogan, zeig mich an!
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gab es 1997 ein
Urteil: Der damalige FPÖ-Chef Jörg Haider war in einem Medium als
"Trottel" bezeichnet worden, hatte geklagt und der Beklagte wurde
in allen Instanzen verurteilt, der EGHMR hob das Urteil auf und urteilte sinngemäß,
dass es ein Politiker Echos der Entrüstung ertragen muss, die Freiheit
der Meinungsäußerung wäre dadurch nicht überschritten worden
- GZ des Urteils: Bsw20834/92. Konkret heißt es dort: "Zwar
könnte der in der Öffentlichkeit gebrauchte Ausdruck 'Trottel' Dr.
Haider beleidigt haben, im geschilderten Zusammenhang erschien dieses Wort aber
verhältnismäßig im Vergleich zu der von diesem zu erwartenden
Entrüstung über diese Wortwahl. Der Schutz des Art. 10 EMRK gilt auch
für solche Meinungen, die den Staat oder einen Teil der Bevölkerung
verletzen, schockieren oder beunruhigen." Haider hatte mit seiner Meinung,
die Soldaten der deutschen Wehrmacht hätten für Frieden und Freiheit
gekämpft, die "Trottel"-Antwort provoziert. Siehe dazu auch Bericht
auf menschenrechte.at.
Ein Despot wie Erdogan hat dann wohl auch Entrüstung über und Empörung
gegen sich zu ertragen. Merkel in ihrer Rolle als uneinsichtige gescheiterte
Willkommensmutti sieht sich jetzt jedoch in der Position, dass sie dem Erdogan
in den Arsch kriechen muss, wenn sie die den Asylantenzustrom wirkungsvoll stoppen
will, ohne ihre dämlichen Äußerungen vom August 2015 zurücknehmen
zu müssen.
Und darum muss jetzt Jan Böhmermann vor Gericht.