Merkel küsst Erdogan den Arsch

ORF-Meldung vom 15.4.2016: "Die deutsche Bundesregierung hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zugelassen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag in Berlin mit. Sie pochte aber zugleich auf das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und forderte das auch von der Türkei."

In der Meldung heißt es dann weiter, der berüchtigte §103 stamme aus den 1960er-Jahren und sei damals wegen Beleidigung des Schah von Persien durch Karikaturen angewandt worden, die Regierung überlege nun, den Paragraphen zu streichen.

Die SPD hat immerhin Merkels schleimiger Unterwürfigkeit nicht zugestimmt. Jan Böhmermann hatte u.a. folgende Zeilen gereimt: "Sackdoof, feige und verklemmt ist Erdogan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken."
Siehe dazu auch Dieter Hallervorden: Erdogan, zeig mich an!

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gab es 1997 ein Urteil:
Der damalige FPÖ-Chef Jörg Haider war in einem Medium als "Trottel" bezeichnet worden, hatte geklagt und der Beklagte wurde in allen Instanzen verurteilt, der EGHMR hob das Urteil auf und urteilte sinngemäß, dass es ein Politiker Echos der Entrüstung ertragen muss, die Freiheit der Meinungsäußerung wäre dadurch nicht überschritten worden - GZ des Urteils: Bsw20834/92. Konkret heißt es dort: "Zwar könnte der in der Öffentlichkeit gebrauchte Ausdruck 'Trottel' Dr. Haider beleidigt haben, im geschilderten Zusammenhang erschien dieses Wort aber verhältnismäßig im Vergleich zu der von diesem zu erwartenden Entrüstung über diese Wortwahl. Der Schutz des Art. 10 EMRK gilt auch für solche Meinungen, die den Staat oder einen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen." Haider hatte mit seiner Meinung, die Soldaten der deutschen Wehrmacht hätten für Frieden und Freiheit gekämpft, die "Trottel"-Antwort provoziert. Siehe dazu auch Bericht auf menschenrechte.at.

Ein Despot wie Erdogan hat dann wohl auch Entrüstung über und Empörung gegen sich zu ertragen. Merkel in ihrer Rolle als uneinsichtige gescheiterte Willkommensmutti sieht sich jetzt jedoch in der Position, dass sie dem Erdogan in den Arsch kriechen muss, wenn sie die den Asylantenzustrom wirkungsvoll stoppen will, ohne ihre dämlichen Äußerungen vom August 2015 zurücknehmen zu müssen. Und darum muss jetzt Jan Böhmermann vor Gericht.