In der BRD gibt es sogenannte "Stille Feiertage". An denen herrscht
in etlichen deutschen Bundesländern eine Art Lachverbot. Weil wenn am Karfreitag
die Volksmassen um ihren Jesus trauern, dann dürfen die Nichttrauernden
nicht tanzen oder sich im Kino einen lustigen Film anschauen. Zwar ist auch
in Deutschland der überwältigenden Mehrheit der Bewohner der Karfreitag
herzlich egal, aber der Staat schreibt Staatstrauer vor. Punktum.
Aber es gibt seit Jahren Versuche, diese Gesetze aus vormodernistischen Zeiten
ersatzlos zu streichen. So haben zum Beispiel die "Religionsfreien im Revier"
in Bochum mehrmals am Karfreitag den "Lieblingsfilm" der Trauerfanatiker,
"Das Leben des Brian" vorgeführt, die Behörde ließ
es bei gebührenfreien Ermahnungen, erst 2015 raffte man sich nach monatelangem
Überlegen dazu auf, das Gesetz anzuwenden und die Religionsfreien zu strafen,
auf der Site religionsfrei-im-revier wurde am 14.12.2015 berichtet,
dass endlich eine Geldstrafe von 100 Euro verhängt worden wäre und
man nun den Instanzenweg antreten könne.
Am 3.6.2016 meldete der STANDARD
dazu: "Leben des Brian" am Karfreitag: Deutsche Atheisten ziehen nach
Karlsruhe - "(..) Aus Protest dagegen zeigt die Bochumer Initiative 'Religionsfrei
im Revier' seit Jahren den Monty-Python-Film jedes Jahr am Karfreitag öffentlich.
Gegen die Verhängung eines Bußgelds von 100 Euro legten sie Berufung
ein, die vom Oberlandesgericht Hamm nun abgelehnt wurde: Die Aufführung
des Filmes verstoße gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz,
teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Die Bochumer Initiative will
den Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe bringe: 'Wir
haben vier Wochen Zeit', erklärte Martin Budich gegenüber dem STANDARD,
'vielleicht geht es in unserem Fall ja schneller als bei der vom Münchner
Bund für Geistesfreiheit eingebrachten Klage'. (..)"
Das kann wieder Jahre dauern! In Bayern läuft seit 2007 ein ähnliches
Verfahren, damals war am Karfreitag in München eine Party unter dem Motto
"Heidenspaß statt Höllenqual" untersagt worden!
Am 30.5.2016 hatte der STANDARD über eine ähnliche Geschichte berichtet,
allerdings nicht um ein Feiertagsgesetz, sondern über ein Verfahren zum
§ 188 (Blasphemieverbot): Jesus-Witz auf Twitter: Verfahren gegen Ex-SPÖ-Mitarbeiter
eingestellt - "(..)der ehemalige SPÖ-Mitarbeiter Emil Goldberg im April 2015
machen: Zum Karfreitag passend veröffentlichte er auf Twitter ein Meme,
das die Kreuzigung Jesu zum Inhalt hatte. "Wenn du Jesus bist und weißt
es, klatsch in die Hände", stand dort in Anspielung auf ein Kinderlied
zu lesen. "Fuck", erwidert Jesus, dessen Hände ans Kreuz genagelt
sind.
Leicht erhitzbare Gemüter brachte das zum Schäumen. Die FPÖ
sprach sogar von einem "SPÖ-Angriff auf das Christentum". Die
Staatsanwaltschaft Wien nahm Ermittlungen wegen der Herabwürdigung religiöser
Lehren auf - ein durchaus umstrittener Paragraph, der unter anderem auch gegen
den Karikaturisten Gerhard Haderer zum Einsatz kam. Genauso wie Haderer wurde
das Verfahren nun auch im Fall Goldberg eingestellt. (..)"
Atheisten-Info informiert über solche Sachen ja regelmäßig
und hat auch zu diesem Cartoon im Jahre 2015 was gemeldet, "Witz über Jesus
kostet 90 Euro":
Dazu wurde die damals von Emil Goldberg online gestellte Verständigung
über den Rücktritt von der Strafverfolgung gegen einen Kostenbeitrag
von 90 Euro auch auf atheisten-info gezeigt, die nun auch beim STANDARD zu sehen
war:
Damals hatte der
dort namentlich nicht genannte Betroffene den atheisten-info-Tipp
bekommen, er hätte das Strafverfahren abwarten sollen, weil da wäre
mit großer Wahrscheinlichkeit nix herausgekommen, denn es gebe seit Jahren
solche Verfahren nur, wenn Muslime oder Buddhisten ein Ärgernis erleiden.
Was nun bestätigt wurde, es gibt keine Verfahren gegen Emil Goldberg,
man darf den Jesus zum Klatschen auffordern und der Jesus darf "Fuck!"
rufen. Wir bewegen uns doch schön langsam vom Vormodernismus weg, vielleicht
bewegen wir dereinsten endlich den §188 aus dem Strafgesetzbuch hinaus...