Bundespräsidentenstichwahlwiederholung

Der Verfassungsgerichtshof verkündete am 1.7.2016 durch seinen Präsidenten Holzinger live im ORF-Mittagsjournal, dass bei der Stichwahl in vierzehn Wahlbezirken Rechtswidrigkeiten geschehen sind, die über 77.000 Stimmen der Briefwahl betroffen haben. Van der Bellen hatte bei der Stichwahl nur einen Vorsprung von rund 30.000 Stimmen gehabt, es sei daher denklogisch nicht auszuschließen, dass es ohne die festgestellten Rechtswidrigkeiten zu einem anderen Wahlergebnis gekommen sein könnte. Darum sei die Wahl zu wiederholen.

Wie es weiters im Mittagsjournal hieß, da die Wiederholung der Wahl bereits im ersten Punkt angeordnet wurde, prüfte das Verfassungsgericht nicht, dass bei der Briefwahl die Ausübung des geheimen und persönlichen Wahlrechtes auf die jetzt gesetzlich bestehende Weise nicht gesichert werden kann. Es war dazu dann die Rede, dass die Briefwahl nicht mehr in der unüberprüfbaren Briefform erfolgen sollte, sondern dass statt der Stimmabgabe per Brief, ein Recht in anderen Wahllokalen zu wählen, eingeführt werden sollte, da dann die geheime und persönliche Ausübung des Wahlrechtes auch für diese Variante gesichert werden könnte. Ein möglicher Wahlschwindel - wie nach der Nationalratswahl 2013 in Medien zu lesen war (was jedoch in der ORF-Sendung nicht erwähnt wurde) - könnte dadurch verhindert werden.

Bei der nun aufgehobenen Stichwahl hatte der FPÖ-Kandidat Hofer nur knapp gegen den Kandidaten van der Bellen, der von allen anderen Parteien unterstützt wurde, verloren. Die Wahlwiederholung wird also wieder einen Wahlkampf bringen, alle gegen den FPÖ-Kandidaten, was wiederum Leute, die in Proteststimmung sind, mehr motivieren könnte als die breit gestreute Menschenmasse von Grünen, SPÖ, ÖVP, NEOS und Griss-Wählern.

Bei der Stichwahl hatte es folgende Verteilung der Wähler gegeben:

(die Zahlen stimmen mit dem Wahlergebnis nicht exakt überein, da die Analyse der Wählerströme auf einer gerundeten Hochrechnung beruhte)

Hofer hatte um gut 580.000 Stimmen mehr aus dem ersten Durchgang mitgenommen als van der Bellen, aber die Stimmen für die Kandidatin Griss fielen zu 70 % an van der Bellen, bei Hundstorfer waren es 75 %, bei Khol nur etwas über 50%, bei den wenigen Luger-Stimmen lag Hofer mit 78 % vorne, Nichtwähler hatten sich mit über 60 % eher für van der Bellen aktivieren lassen, die Differenz der verschobenen Stimmen laut Hochrechnung von 578.000 Stimmen und die geringfügigen Verschiebungen direkt zwischen Hofer und van der Bellen genügten van der Bellen zum Sieg.

Da die neu aufgestellte Bundesregierung bisher nicht unbedingt als wesentliche Verbesserung wahrnehmbar geworden ist, braucht es nur ein leichtes Abbröckeln aus dem Stichwahlbestand der grünen Wahlkoalitionäre, wenn bloß gut 15.000 Stimmen von dort zu Hofer überwechseln, gewinnt dieser die Wahlwiederholung...