Angewandtes Fremdenrecht

Aus der ORF-Meldung vom 28.2.2017 zu geplanten Änderungen bei abgewiesenen Asylwerbern:

"Das Paket zur Verschärfung des Fremdenrechts hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) verteidigten es danach im Pressefoyer im Bundeskanzleramt. Der Vorschlag solle der aktuellen Einwanderungssituation Rechnung tragen und die Möglichkeit zur Rückführung ausweiten, so die Minister.
Falls rechtskräftig abgelehnte Asylwerber dabei nicht mitwirken, ist künftig die Streichung der Grundversorgung möglich. Vorgesehen ist zudem die Verlängerung der Schubhaft. Ihre Höchstdauer soll auf 18 Monate angehoben werden. Derzeit sind höchstens zehn Monate innerhalb von eineinhalb Jahren möglich. Erhöht werden die Strafen, wenn jemand durch falsche Angaben zu einem Aufenthaltstitel kommt. Der Strafrahmen beläuft sich nunmehr auf 1.000 bis 5.000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft.
Noch höher sind die Strafen, wenn man das Land trotz aufrechten Bescheids und der Möglichkeit dazu nicht verlässt oder widerrechtlich nach Österreich zurückkehrt. 5.000 bis 15.000 Euro werden dann fällig oder aber sechs Wochen Ersatzhaft. Abgelehnte Asylwerber sollen sofort aus der Grundversorgung fallen, wenn bei ihnen nicht besondere Rücksichtnahme erforderlich ist. Einzig eine medizinische Betreuung sehen die Pläne vor. Überdies sollen rechtliche Grundlagen für gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden geschaffen werden."

Bisher erhielten abgelehnte Asylwerber ihre Grundversorgung weiterhin, es war somit egal, ob Asyl gewährt wurde oder nicht. Einer gesetzlichen Verschärfung hat es allerdings gar nicht bedurft, weil es ja bestehende Vorschriften gibt: Fremdenpolizeigesetz 2005, Abschnitt "Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt". Dort steht im § 120. (1a) "Wer als Fremder sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 500 Euro bis zu 2 500 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen. Wer wegen einer solchen Tat bereits einmal rechtskräftig bestraft wurde, ist mit Geldstrafe von 2 500 Euro bis zu 7 500 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.(..)"
(2) Wer als Fremder 1.in einem Verfahren zur Erteilung eines Einreisetitels oder eines Aufenthaltstitels vor der zur Ausstellung eines solchen Titels berufenen Behörde wissentlich falsche Angaben macht, um sich einen, wenn auch nur vorübergehenden, rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet zu erschleichen, oder 2.in einem Asylverfahren vor dem Bundesamt oder dem Bundesverwaltungsgericht wissentlich falsche Angaben über seine Identität oder Herkunft macht, um die Duldung seiner Anwesenheit im Bundesgebiet oder einen, wenn auch nur vorübergehenden, rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet zu erschleichen, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen.

Das ist im Prinzip gültiges Recht, es wurde jedoch offensichtlich nie angewendet!

Von der Gutmenschenfraktion gab es dazu sofort Empörung, UNHCR, Caritas, Volkshilfe, die ganze Asylindustrie heulte auf und warnte: wenn illegal Aufhältliche keine Grundversorgung mehr bekämen, dann würde die Kriminalität steigen, darum müssen alle weiterhin Obdach und Grundversorgung bekommen. Somit eine Art staatliche Bestechung, damit illegal Aufhältliche nicht kriminell werden, sollen diese unbegrenzt und versorgt in Österreich bleiben dürfen!

Da würde sich wieder einmal die FPÖ sehr freuen! Weil das hebt den Volkszorn! Die FPÖ hat es ja aktuell durch eigene Unbedarfheit geschafft, bei den Umfragen zurückzufallen, man liegt zurzeit nur noch zwei Prozent vor der SPÖ, da muss was geschehen, da müssen all die guten Menschen, die seit Jahren durch gesellschaftspolitische Ignoranz der FPÖ die Wähler zutreiben, etwas machen!

Bisher hat wohl die Masse der Menschen nicht gewusst, dass abgewiesene Asylwerber, die sich weigern, auszureisen, die Asylwerbergrundversorgung weiterhin bekommen, wenn nun die Asylindustrie fordert, alle, die bleiben wollen, müssen bleiben dürfen und grundversorgt werden, dann braucht die FPÖ gar keine FPÖ-Reklame mehr machen, da rennen ihr die Leute automatisch im verstärkten Ausmaß zu!