1919 wurde in Österreich ein Gesetz erlassen, das mit dem Adel und
seinen Vorrechten konsequent aufräumte, im § 2 des Gesetzes heißt
es: "Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden
ist untersagt. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit
Geld bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft."
Die
Krone war die Währung der Kaiserzeit gewesen und blieb es noch in der Nachkriegszeit
bis die Nachkriegsinflation die Krone entwertete, ab März 1925 wurden 10.000
Kronen zu einem Schilling. Nachdem das Adelsverbotsgesetz bezüglich zu
bestrafender Übertretungen offenbar seit Jahrzehnten praktisch nicht mehr
angewandt wurde, tauchte am 4.5.2017 die Meldung auf, seitens der Grünen
wäre eine Gesetzesreform verlangt worden, weil 20.000 Kronen heute nur
noch einen Wert von 14 Cent hätten. 2007 war ein "Freiherr" vom
Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zu einer Geldstrafe von zehn Cent verurteilt
worden.
Allerdings von der Kaufkraftparität her hätte eine Krone
von 1918 einen Wert von zwei Euro gehabt und ein Schilling von 1925 einen von
2,8 Euro. Was bedeutet, dass die 1919 festgesetzte Höchststrafe für
das Führen von Adelstiteln 40.000 Euro gewesen wäre, 1925 allerdings
nur noch 5,6 Euro.
Aber man kann dazu ja einen anderen Umrechnungsschlüssel
nehmen, denn das Gesetz hat ja wohl nicht vorgesehen gehabt, die Geldstrafe
per Inflation abzusenken. Man müsste dazu die festgesetzte Haftstrafe von
sechs Monaten nehmen. Wieviel kosten 2017 sechs Monate Haft in Geldstrafenform?
Hier ein Zitat aus einem aktuell geltenden Gesetz: "...ist vom
Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
360 Tagessätzen zu bestrafen". Es müsste darum möglich sein,
dies als den heute gültigen Wert zu nehmen und den §2 des Adelsverbotsgesetzes
von 1919 so zu interpretieren: "Die Führung dieser Adelsbezeichnungen,
Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den Behörden mit
Geld bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
bestraft".
Im ORF wurde im Bericht dazu auch das Begräbnis des Otto
Habsburg einbezogen, der bis zur Ausrufung der Republik im November 1918 den
Status des Thronfolgers hatte. Otto Habsburg war vorsichtig genug gewesen, die
Adelstitel selber nicht zu führen, die ihm im Feudalreich zugestanden wären,
er nannte sich selber auch "Otto Habsburg".
2011 ist er verstorben
und wurde mit großem Pomp - inklusive einer schandbaren ORF-Live-Übertragung - beigesetzt,
dazu wurden auch seine seinerzeitiger monarchistische Titel verlesen: "Kaiserliche
und Königliche Hoheit Franz Joseph Otto Robert Maria Anton Karl Max Heinrich
Sixtus Xaver Felix Renatus Ludwig Gaetan Pius Ignatius, Kaiserlicher Prinz, Erzherzog
von Österreich, Großherzog von Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen,
von Salzburg, Steyer, Kärnten, Krain und der Bukowina, Großfürst
von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Niederschlesien,
von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen,
Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg,
Görz und Gradisca usw.usw."
Aber das hat er nicht selber gemacht und wenn das wer anderer tut, ist es nicht
strafbar.
Auch Papst Ratzinger wurde nicht bestraft, weil er an den Sohn
von Otto Habsburg, Karl Habsburg, dieses Telegramm sandte: "Seiner
Kaiserlichen Hoheit Erzherzog Karl von Österreich Mit tiefer Anteilnahme
habe ich vom Heimgang Ihres Vaters S.k.k.H. Erzherzog Otto von Österreich
Kenntnis erhalten. In der Stunde der Trauer über diesen schmerzlichen Verlust
verbinde ich mich mit Ihnen und der gesamten kaiserlichen Familie im Gebet für
den Verstorbenen. In einem langen und erfüllten Leben ist Erzherzog Otto
zum Zeugen der wechselvollen Geschichte Europas geworden. In Verantwortung vor
Gott und im Bewusstsein eines bedeutenden Erbes hat er sich als großer
Europäer unermüdlich für den Frieden, das Miteinander der Völker
und eine gerechte Ordnung auf diesem Kontinent eingesetzt. Gott, der Herr, möge
ihm sein vielfältiges Wirken zum Wohle der Menschen reichlich lohnen und
schenke ihm das Leben in Fülle in seinem himmlischen Reich. Auf die Fürsprache
der Gottesmutter Maria erteile ich den Angehörigen und allen, die um Erzherzog
Otto trauern und für sein ewiges Heil beten, von Herzen den Apostolischen
Segen."
Der Ratzinger hat sich wohl in tiefer Ehrfurcht daran
erinnert, wie herrlich seinerzeit Thron und Altar gemeinsam die Völker
knechten konnten, zu gerne hätte er sicherlich noch eine kaiserliche
Hoheit in Österreich, die auf den katholischen Thorn wartet. Strafbar ist
sowas leider nicht, in Österreich ist es verboten, sich nationalsozialistisch
zu betätigen, monarchistische Betätigung ist nur den abgeschafften
Adeligen bezüglich ihrer Titel verboten.
Aber vielleicht gelingt
den Grünen tatsächlich eine rechtliche Klärung bezüglich
der Strafhöhe für mutmaßliche exadelige Straftäter wegen
adeliger Wiederbetätigung? Aber zu scharf wollen die Grünen gar
nicht schießen, sie verlangen eine Erhöhung auf 260,69 Euro, weil
das wäre infolge der allgemeinen Erhöhung von Verwaltungsstrafen im
Jahre 1948 auch derzeit schon der korrekte Strafsatz, in echtem Geld wären
das rund 3.600 Schilling, immerhin ein bisschen mehr als die 14 Cent / 1,93
Schilling nach der formalen Rechnung...
Sei es wie es werden wird,
Österreich hat 1919 dem Adel wichtige rechtliche Grundlagen entzogen, das
Titelverbot bewirkt immerhin, dass keine Angehörigen irgendwelcher ehemaliger
Feudalfamilien in amtlichen Papieren irgendwo als Herzog, Graf, Baron usw. aufscheinen
können...