Wie funktioniert die AUVA?

Welche Nullen uns regieren und wie Journalisten ihre mangelnden Recherchen vorführen, das ist in Sachen AUVA, der österreichischen Unfallversicherung, zu sehen. Die Betriebe müssen 1,3 % der Lohnsumme an die AUVA einzahlen und damit werden dann von der AUVA alle Kosten für Arbeitsunfälle gedeckt, also die notwendige Spitalsbehandlung, REHA, Hilfsmittel wie Prothesen und Rollstühle und natürlich auch die Kosten für Arbeitsunfallrenten!

Die Frau Sozialministerin Beate Hartinger-Klein von der FPÖ will nun die Beiträge der Firmen für die betriebliche Unfallversicherung von 1,3 % auf 0,8 % senken und dafür bei der AUVA 500 Millionen einsparen. Sie will das dadurch machen, dass in den Krankenanstalten der AUVA kein Privatunfälle mehr behandelt werden dürfen. Offensichtlich hat sie überhaupt keine Ahnung, wovon sie redet:

Denn für in einem Unfallkrankenhaus der AUVA behandelte Privatunfällen werden die Kosten natürlich nicht aus den Beiträgen für die Arbeitsunfallversicherung bezahlt, sondern von den jeweiligen Krankenkassen der Unfallsopfer!
Wenn in AUVA-Krankenhäusern keine Privatunfälle mehr behandelt werden dürfen, dann entfallen für diese Krankenhäuser natürlich auch die Einnahmen von den Krankenkassen, andere Spitäler müssten diese Behandlungen übernehmen und die Zahlungen für diese Behandlungen gehen dann von der jeweiligen Krankenkasse an diese anderen Spitäler! Wo da auch nur ein Cent eingespart werden könnte, ist nicht ersichtlich, es erfolgt praktisch nur eine Verlagerung, aber keine Kostenkürzung, sondern sogar eine Steigerung. Denn zusätzliche Kosten in erheblichen Ausmaß würden durch den dann notwendigen Ausbau anderer Krankenanstalten entstehen!

Warum dieser Umstand in den Medien keine Widerspiegelung findet, ist unerklärlich! Dabei bedarf dies keiner nennenswerten Recherche! Auf der Site der AUVA ist das problemlos zu finden:'

Hier der Arbeitsunfall:


Hier der Privatunfall:



Soviel Recherche wäre wohl sogar der FPÖ zuzumuten! Seitens der AUVA kam man offenbar gar nicht auf die Idee, dass die Tatbeteiligten am Versuch die AUVA zu zerschlagen sowas von einfältig sind, dass sie diese Kostenverteilung gar nicht wahrgenommen haben und allen Ernstes glauben, die in AUVA-Spitälern behandelten Privatunfälle würden durch die Unternehmerbeiträge zur Unfallversicherung und nicht von den normalen Krankenkassen bezahlt!

Die FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hatte sich im Jahre 2015 erfolglos als Generaldirektorin der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) beworben, das schrie offenbar nach Rache! Belegt aber nur, dass die Sozialministerin keine Ahnung davon hat, wie die AUVA funktioniert!

Also weg mit der von Unfähigkeit berstenden FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein und auf keinen Fall weg mit der bestens funktionierenden AUVA, der  Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt!

Unterstützt die Petition "Die AUVA darf nicht zerschlagen werden"!