Anti-Geldwäsche-Richtlinie

Erfolg für den Kampf gegen Geldwäsche und Steuerflucht

Aussendung von Sven Giegold vom 19.4.2018-04-21

Im Kampf gegen Geldwäsche sollen öffentliche Unternehmensregister aufdecken, wer hinter Firmen steckt. Polizei und nationale Behörden bekommen nun grenzüberschreitend Zugriff auf die Eigentümer von Bankschließfächern und Immobilien. Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat soeben die Neufassung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie angenommen und das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission ("Trilog") bestätigt.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter für den Wirtschaftsausschuss, kommentiert:
"Wir machen einen großen Sprung nach vorn bei der Bekämpfung von Geldwäsche. Jetzt müssen Eigentümer aller Unternehmen in Europa öffentlich gemacht werden. Damit wird es für dubiose Investoren schwieriger zu verschleiern, wer hinter Immobilienkäufen in Großstädten steckt. Öffentliche Unternehmensregister werden es auch leichter machen, die Mittelsmänner hinter dubiosen Firmengeflechten aufzudecken.
Deutschland hat bereits ein nicht-öffentliches Unternehmensregister aufgebaut, das nun vollständig öffentlich wird. Das deutsche Unternehmensregister enthält europarechtswidrige Ausnahmen für mehrstufige Firmengeflechte. Zudem: Die Datenqualität im deutschen Unternehmensregister ist schlecht. Solange Deutschland Geschäfte mit Unternehmen erlaubt, deren echte Eigentümer nicht klar sind, macht es sich zum Komplizen von Geldwäschern und Steuerhinterziehern. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern, ansonsten muss die EU- Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren starten. Einen ersten Beschwerdebrief an die EU-Kommission habe ich bereits versandt."