Religionsunterricht hat fixen Platz an Schulen

So ist ein Beitrag auf religion.ORF vom 27.9.2018 getitelt, einleitend heißt es: "Bildungsminister Heinz Faßmann räumt dem konfessionellen Religionsunterricht einen fixen Platz in Österreichs Bildungslandschaft und an Schulen ein."

Und weiter unten wird's dann konkret: "An der im Regierungsprogramm festgeschriebenen Einführung eines verpflichtenden alternativen Ethikunterrichts halte er nach wie vor fest, im Moment werde über ihre Finanzierung diskutiert."

Somit soll das Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht durch das Ersatzpflichtfach "Ethikunterricht" ausgehebelt werden.

Da es allerdings keine Religionspflicht gibt, Konfessionslose sich also auch nicht abmelden müssen, kann es für Abmelder und Religionslose kein Ersatzfach geben, der Religionsunterricht ist bloß ein Zusatzangebot für Angehörige von Religionsgemeinschaften!

Im Artikel wird auch Schönborn zitiert, es heißt dazu im Artikel:

"Schönborn: Gesellschaft braucht Religionsunterricht - Dass die Gesellschaft den Religionsunterricht brauche, sagte auch Kardinal Christoph Schönborn. Die großen Fragen der Menschheit dürften nicht dem politischen Mainstream oder der Wirtschaft überlassen werden. Wenn Generationen heranwachsen ohne eine Spur von Religionsunterricht, 'wäre das eine Katastrophe für die Gesellschaft'. Er sei froh darum, 'dass wir diesen Stachel in unserem Gesellschaftssystem eingebaut haben und diese Fragen ihren Platz in unserem Bildungssystem haben'."

Aha, das wäre eine Katastrophe für die Gesellschaft?
Wie kommt der Herr Kardinal auf diese Idee?

Es gab doch in der DDR einen vierzigjährigen Versuch auf diesem Gebiet!

In der DDR-Verfassung von 1949 stand im Artikel 40: "Der Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften. Die Ausübung des Rechtes wird gewährleistet." Und im Artikel 44: "Das Recht der Kirche auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Schule ist gewährleistet. Der Religionsunterricht wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, Religionsunterricht zu erteilen. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten."

Es gab somit in der DDR keinen staatlichen Religionsunterricht, sondern einen freiwillig-kirchlichen, der sich wohl wegen der Machtverhältnisse keines allzu großen Zuspruchs erfreute. Die Zahl der Kirchenmitglieder war niedrig, nach dem Ende der DDR gab's dort wegen der Einführung der Kirchensteuer noch einen zusätzlichen Massenaustritt der verbliebenen Kirchenmitglieder, heute ist das Gebiet der Ex-DDR das religionsfreieste weltweit.

Und was für eine Katastrophe hat sich daraus ergeben?

Ist dort irgendwas Schlimmes, das sonst nirgendwo ist? Der Test der gelebten Freiheit von Religion ist erfolgreich verlaufen! Frei von Religion zu sein, ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern eine extrem vernünftige Art zu leben. Die Menschen in der Ex-DDR haben das in der Praxis im Langzeitversuch sehr überzeugend bewiesen!

Darum: Entweder Ethikunterricht für alle, egal ob religionslos oder nicht, oder eben kein Ethikunterricht! Ohne Religionsunterricht fehlt niemanden irgendwas!