EUGh schützt Mohammed

Der Lauf der Gerichte ist oft ein sehr langsamer. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wie am 25.10.2018 deutsche Medien berichteten das endgültige Urteil zu einem Verfahren in Österreich aus dem Jahre 2009 gefällt: Das Recht der Beschwerdeführerin auf Meinungsäußerungsfreiheit sei sorgfältig mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewogen worden, wodurch der religiöse Frieden in der österreichischen Gesellschaft bewahrt werden sollte, darum sei die 2009 Geldstrafe von 480 Euro gerechtfertigt verhängt worden.

Damals wurde natürlich auf dieser Site darüber berichtet, blenden wir zurück:

Auf einem Seminar der FPÖ im Jahre 2009 hatte sich eine Vortragende mit dem Islam befasst und dabei Äußerungen gemacht, die sie vor den Richterstuhl brachten. Die Anklage lautete auf "Verhetzung" und "Herabwürdigung religiöser Lehren" (das ist der österreichische Inquisitions-§188). Von der Verhetzung wurde sie freigesprochen, wegen Blasphemie zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, die Verteidigung legte Berufung ein.

2011 wurde die Berufung abgewiesen. Die Angeklagte hatte Mohammed vorgehalten, er habe "gern mit Kindern ein bisschen was" gehabt, weil er nach islamischen Überlieferungen seine Frau Aischa geheiratet habe, als sie sechs und mit ihr die Ehe vollzogen, als sie neun war, die Angeklagte hatte dann bekräftigt: "Ein 56jähriger und eine Sechsjährige - wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?" In Wikipedia wird dazu aus den Schriften des islamischen Historikers Muhammad ibn Sa'd (gestorben 845) eine Aussage von Mohammeds Lieblingsfrau Aischa zitiert: "Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehnten Jahr der Prophetie, drei Jahre vor der Auswanderung, als ich sechs Jahre alt war. Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag, den 12. Rabīʿ al-awwal, an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem Auszug. Die Ehe vollzog er mit mir, als ich neun Jahre alt war."

Im heutigen Österreich wäre ein Geschlechtsverkehr mit einer Neunjährigen auf alle Fälle eine strafbare Handlung. Und zu sagen, Mohammed habe "gern mit Kindern ein bisschen was" gehabt und heute nennten wir das Pädophilie, ist eine Herabwürdigung religiöser Lehren, auch wenn der Tatbestand in islamischen Büchern dargestellt wird.

Das Verfahren ging dann in Österreich durch die Instanzen mit jeweils islamkompatiblen Urteilen und landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo nun nach neun Jahre nach dem Ersturteil das Letzturteil folgte. Die Begründung für die Bestätigung der Verurteilung lautete so, die Beklagte habe es verabsäumt in ihrer Aussage zu Mohammeds Eheleben auf neutrale Art über den historischen Hintergrund zu informieren, sie hätte also zuerst die Aischa-Geschichte aus der islamischen Überlieferung erzählen müssen und dann ihre Meinung dazu äußern. Das hat sie nicht gemacht, darum hätten ihre Äußerung nur so interpretiert werden können, dass Mohammed der Verehrung nicht würdig wäre, was eben die islamische Religion herabwürdige.

Ein Verstoß gegen den Artikel 10 der Menschenrechtskonvention (Meinungsfreiheit) liege daher nicht vor.

Wozu man wieder einmal sagen kann: Endlich weg mit dem mittelalterlichen § 188, der Religionen unter einen Sonderschutz stellt, den alle anderen Weltanschauungen nicht haben: Strafgesetzbuch §188, "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Wenn nun bei unsereinem so ein Urteil berechtigtes Ärgernis erregt, weil damit die säkulare Welt herabgewürdigt wird, dann ist das rechtlich völlig bedeutungslos, weil herabwürdigungsgeschützt sind nur Religionen...

Zu diesem Urteil versandte auch Hartmut Krauss am 26.10 seine Meinung:

Erneut eine "höchstrichterliche" Willkürentscheidung gegen das Prinzip wahrheitsorientierter Aufklärung und im Grunde ein Rückfall in die Zeit vor Sommer 1789. Allein der Name dieses Gerichts ist aufgrund der kontrafaktischen Selbstbezeichnung eine Provokation:

"Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) hat entschieden, dass eine Österreicherin, die den muslimischen Propheten Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, zu Recht wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.

(..) Der EGMR führte aus, dass er in seiner Rechtsprechung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen unterscheidet. Er betonte, dass ein Werturteil keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sei. Jedoch könne ein Werturteil ohne jeglichen wahren Kern die Grenzen einer kritischen Meinungsäußerung überschreiten."

Nehmen wir diese Sophistik beim Wort: Aufgrund der im orthodoxen Islam absolut und ewig gültigen Vorbildhaftigkeit des Handelns des Propheten Mohammeds gilt auch Folgendes als nachahmenswerte und legitime Praxis. Als Mohammed seine dritte und jüngste Frau; Aischa bint Abi Bakr, Tochter von Abu Bakr, des späteren Kalifen und unmittelbaren Nachfolgers Mohammeds, heiratete, soll diese der überlieferten Legende nach zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein. Die Umgangssprache hält für die Bezeichnung dieser modellsetzenden Praxis nun so manche Vokabeln bereit. De facto jedenfalls handelt es sich hierbei nach heute gültigen rechtlichen Bewertungsmaßstäben außerhalb der islamischen Herrschaftskultur um sexuellen Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB (1): "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Die Umsetzung dieser Sunna hat nun verheerende Konsequenzen:
So werden nach wie vor in weiten Teilen des islamischen Herrschaftsraumes, besonders im Nahen Osten, in Schwarzafrika und in Südasien, millionenfach minderjährige Mädchen zwangsverheiratet - was weit schlimmer ist als die schlimmste Schmähung des Propheten.