Gleich und ungleich

Im Zusammenhang mit dem EUGh-Urteil vom 22.1.2019  im Verfahren protestantischer Extrafeiertag am Karfreitag war es wieder einmal nervend, wie oberflächlich in Österreich recherchiert wird.

Den Medien war durchgängig nur zu entnehmen, dass es um europäisches Recht ginge, weil Feiertage, die nur für eine bestimmte Gruppe von Menschen gelten, nach diesem Recht alle anderen diskriminierten. Dass dazu kein EUGh-Urteil notwendig gewesen wäre, dass der Oberste Gerichtshof in Österreich und - falls es noch eine Berufung gegeben hätte - der Verfassungsgerichtshof das schon in der zweiten Instanz gefällte Urteil nur noch zu bestätigen gehabt hätten, fand keine Erwähnung.

Denn es steht ja in der österreichischen Verfassung im Artikel 7: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Im Artikel 14 steht dann noch zusätzlich, dass der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnis unabhängig ist, ein staatlich geregelter Feiertag kann somit nur ein Recht für alle und nicht bloß für einzelne Religionsbekenntnisse sein!

Zur Reparatur der rechtswidrigen Sonderregelung für Protestanten tauchte sogleich die Meinung auf, es wäre möglich, dafür das Feiertagsentgelt abzuschaffen, dann hätte die Klage keinen Grund mehr.

Niemand fragte, was damit gemeint ist. Unter Feiertagsentgelt versteht man die Regelung, dass das Monatsentgelt sich durch Feiertage nicht verringern kann, Feiertage müssen wie Arbeitstage bezahlt werden. Wenn an Feiertagen tatsächlich gearbeitet werden muss, dann sind Überstunden zu bezahlen, das heißt dann aber Feiertagsarbeitsentgelt! Den Medien war dieser Begriffsunterschied nicht zu entnehmen! Eine generelle Abschaffung des Feiertagsentgeltes würde z.B. heuer im Mai und im Juni das Monatsentgelt um zwei Tage kürzen!

Eine Streichung des Feiertagsentgeltes für den protestantischen Karfreitag und die Beibehaltung dieses Feiertages würde für die Betroffenen eine Kürzung des Monatslohnes um einen Arbeitstag bedeuten, wenn sie tatsächlich zuhause blieben. Wenn sie am Karfreitag arbeiten, gäbe es dafür Überstunden, wenn diese ohne Überstundenzuschläge gezahlt würden, dann wäre die eingeklagte Karfreitagssonderregelung rechnerisch praktisch weg und Protestanten, denen der Karfreitag wirklich wichtig ist, müssten sich den Feiertag sozusagen selber bezahlen. Da könnten sie sich genauso gut einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen...

PS: Keines der Medien hat die Frage gestellt: Wie wichtig ist den Protestanten der Karfreitag in der Realität? Das zu erheben wäre interessant! Am Sonntag gehen nur ein paar wenige Prozent der Protestanten in die Kirche, wie viele sind es am Karfreitag, ihrem laut Protestantenbischof wichtigsten Feiertag? Ergoogelt konnte dazu nur ein deutscher Bericht aus dem Jahr 2012 werden, sonntags gingen damals 3,6 % in die Kirche, am Karfreitag waren es 4,4 %....