Der eigene Feiertag für Protestanten und Altkatholiken am Karfreitag ist seit der Einführung verfassungswidrig gewesen, denn es heißt im Artikel 7 der österreichischen Verfassung im Punkt 1: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen."
Darum hätte im Arbeitsruhegesetz § 7 (3) nie stehen dürfen:
"Für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen
Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ist auch der Karfreitag ein
Feiertag."
Das war völlig eindeutig und für jeden Menschen
klar verständlich: es durfte keine gesetzlichen Ungleichheiten und Vorrechte
aufgrund des Bekenntnisses geben, der Absatz 3 im §7 des Arbeitszeitgesetzes
verstieß mit voller Wucht gegen die Verfassungsvorschrift der Gleichheit
aller Bürger vor dem Gesetz. Wozu es da eine Klage vorm EUGh bedurfte,
ist absolut nicht nachvollziehbar, wenn im Artikel 7 bekenntnisbezogene Ungleichheiten
untersagt sind, dann kann es auch keine bekenntnisbezogenen Zusatzfeiertage
geben!
Die Herumprobiererei mit einem Karfreitagsfeiertag ab 14h führte
zu nichts und die Regierung schafft darum zuerst einmal den verfassungswidrigen
Absatz 3 im §7 des Arbeitszeitgesetzes ab und führt dafür
ein neues allgemeines Recht ein, das für jeden Bürger gilt: Das Recht
auf einen "persönlichen Feiertag", dieser Feiertag muss drei
Monate vorher im Betrieb angemeldet werden und damit ein Rechtsanspruch darauf
erwirkt werden, an diesem Tag frei zu haben, wozu allerdings ein Urlaubstag
verbraucht werden muss. Wenn dann der Anmelder an diesem Tag doch arbeitet,
stehen ihm Feiertagsüberstunden zu.
Es sind somit keinerlei Voraussetzungen
notwendig, alle können nach freier Wahl so einen Urlaubstag anmelden. Was
nun allerdings passieren könnte: Dass sich sehr viele Leute für
diesen persönlichen Feiertag einen sog. "Zwickeltag" aussuchen,
also z.B. den Freitag nach dem Feiertag "Christi Himmelfahrt" oder
nach "Fronleichnam" oder 2019 den 27.12., den Freitag nach Weihnachten.
Was natürlich in Betrieben zu Problemen führen könnte, wenn zu
viele ihren persönlichen Feiertag auf so einen Zwickeltag legen. Ein Beispiel:
wenn bei der Post AG auf einer Zustellbasis eine Menge Zusteller denselben Zwickeltag
als persönlichen Feiertag anmelden, wird wohl an diesem Tag der Dienst
dort zusammenbrechen können. Also kann es durchaus sein, dass der persönliche
Feiertag zwar verfassungsmäßig passt, aber in der Realität doch
Probleme verursachen kann und darum wohl auch wird...
PS: In Österreich war leider keine statistische Erfassung des protestantischen Sonntagsmessbesuches auffindbar, die diesbezügliche Statistik in der BRD zeigt jedoch, dass der Karfreitag keineswegs der praktizierte wichtigste protestantische Feiertag ist, das ist der 25.12. mit über acht Millionen Kirchbesuchern, der Karfreitag erreicht nicht einmal einen Besuch von einer Million, auf Österreich umgerechnet wären das etwas mehr als 10.000 erwachsene Karfreitagskirchgänger, die Hälfte davon nicht erwerbstätig, nu, die 5.000, die am Karfreitag zwecks Kirchenbesuch einen persönlichen Feiertag anmelden, werden wohl auf Dauer deutlich weniger sein, als die ihren persönlichen Feiertag auf einen Zwickeltag legen...