Dass die postmoderne deutsche Justiz insbesondere in religions- und hier
vornehmlich in islampolitischen Fragen zumeist ideologisch willkürlich
zugunsten der religiösen Mächte entscheidet, kann kritische Beobachter
nicht wirklich überraschen. Denn die Rechtsprechungsinstitutionen sind
längst fester Bestandteil des postsäkularen Staates, der nicht im
Interesse des deutschen Staatsvolkes sondern ganz im Gegenteil im Interesse
des globalkapitalistischen Gesellschaftsumbaus funktioniert.
Dazu
gehören vor allem zwei grundlegende Kernaspekte:
A. das Dogma Islam=Religion=Religionsfreiheit
(zur Kritik dieses Dogmas vgl. diesen Tichy-Link)
und
B. die rechtsformalistisch verbrämte (in Wahrheit normativ abwegige)
Legitimation der reaktionären Masseneinschleusung mehrheitlich vormodern-antisäkular
geprägter (aufklärungsfeindlicher) Zuwanderergruppen mit einem hohen
gesellschaftlichen Belastungs- und Regressionspotenzial.
Ganz in diesem Sinne verhängte ein Gericht nun Bußgelder gegen religionsfreie Eltern, weil diese gemäß ihres Rechts auf negative Religionsfreiheit die Teilnahme ihres ebenfalls religionsfreien Sohnes am Besuch einer Moschee der radikalislamischen Milli-Görüs-Bewegung während des Schulunterrichts verweigert hatten. Offenkundig soll damit ein Exempel statuiert werden, um Eltern und Schüler/innen davon abzuschrecken, sich der "kultursensiblen" Erziehung zu islamapologetischen Untertanen und Ja-Sagern des "bunten" Herrschaftssystems zu widersetzen.
Zur Fehlbestimmung des Islam als "Religion": http://www.gam-online.de/text-patriarchalischen%20Normenordnung.html