Auch die Verleumdung von Islamkritik ist Diskriminierung

Aussendung vom 3.12.2019 der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) anlässlich der "Deutschen Antidiskriminierungstage":

So richtig und unterstützungswert es ist, tatsächliche Diskriminierung, Chancenungleichheit und Ausgrenzung bestimmter Personengruppen anzuprangern, so falsch und ablehnungsbedürftig ist es, wenn das Narrativ der "Antidiskriminierung" dazu missbraucht wird, um berechtigte und inhaltlich fundierte Kritik an reaktionären und antiemanzipatorischen Weltanschauungsgemeinschaften abzuwehren und zu diskreditieren. Hier schlägt der subjektiv erhobene Anspruch der Antidiskriminierung selbst in Diskriminierung (regierungs-)politisch unliebsamer Einstellungsgruppen um.

Konkret handelt es sich hierbei insbesondere darum, den Islam und seine Träger gegenüber Kritik zu immunisieren und gleichzeitig ein "Feindbild Islamkritik" als politisch-mediales Abwertungs- und Stigmatisierungsklischee zu installieren. Wer den Islam kritisiert, dessen antisäkularen und menschenrechtsfeindlichen Dogmen und Normen ablehnend gegenübersteht und den Zusammenhang zwischen objektiven Weltanschauungsvorgaben und subjektiven Einstellungen und Handlungen nicht verleugnet, wird als "islamophob", "fremdenfeindlich" oder gar als "Rassist" diffamiert. D.h. hier wird selbst nach allen Regeln der manipulativen Kunst Diskriminierung betrieben und ganz gezielt ein Konzept "gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" in die Tat umgesetzt.

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