Wien: Gerichtliche Abfuhr für Islamverein

Unter dem Titel "Mal etwas Positives" tätigte darüber am 3.3.2020 Hartmut Krauss diese Aussendung:

"Kein Persilschein durch österreichisches Gericht.
Ein islamischer Verein wollte einem Wiener Gericht weismachen, dass er nichts mit der islamistischen Milli-Göruş-Bewegung zu tun hat. Das hätte er besser lassen sollen (...)
Angesichts der erdrückenden Beweislast wurde das Widerrufsbegehren des Vereins gegen die Kronen Zeitung abgewiesen. (...) Am Ende der Urteilsbegründung stellte der Richter die Frage, warum bei einer so eindeutigen Beweislage überhaupt ein Widerruf begehrt wurde - und beantwortete sie in Richtung des Vereins gleich selbst: "Sie wollten von mir im Namen der Republik einen Persilschein ausgestellt bekommen, dass sie nichts mit Milli Görüş zu tun haben, weil diese Bewegung in Österreich in Verruf ist." Die Milli Görüş sei gegen die demokratische Grundordnung gerichtet und gefährde das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft.
Dem ist nichts hinzuzufügen."

In Deutschland wird die "Islamische Gemeinschaft Milli-Görüs" vom Verfassungsschutz tendenziell verharmlost, da sie angeblich keine unmittelbar erkennbaren verfassungsfeindlichen Ziele verfolge. Ein Nachweis für einen tatsächlichen Bruch mit der radikalislamisch-antimenschenrechtlichen und antidemokratischen Ideologie der Milli-Görus-Bewegung wird dagegen nicht erbracht. Stattdessen wird das Personenpotenzial der IGMG von mindestens 32.000 Mitgliedern in Deutschland auf 10.000 "heruntergerechnet" und damit die Gesamtheit der organisierten radikal-islamisch-rechtsextremistischen Kräfte künstlich verkleinert. ("Zählt man die Teilnehmer an den wöchentlichen Freitagsgebeten mit, erreicht die IGMG nach eigenen Angaben etwa 350.000 Menschen in Deutschland.")

Dazu zwei Links:
https://www.mena-watch.com/gerichtliche-abfuhr-fur-islamverein/
https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/informationspapier_islamverbaende.pdf