Das Kopftuch und Edeka

Anmerkung: EDEKA ist in der BRD ist ein genossenschaftlich organisierter kooperativer Unternehmensverbund im deutschen Einzelhandel

Aussendung von Hartmut Krauss vom 20.6.2020:

Islamisierung unter dem Deckungsschutz der "Antidiskriminierung"

Wie weit die Islamisierung bereits mit Hilfe der hinterhältig instrumentalisierten "Antidiskriminierung" in die angeblich demokratisch und rechtsstaatlich funktionierende deutsche Gesellschaftsordnung eingedrungen ist, zeigt dieses aktuelle Beispiel: Die Zurückweisung einer islamischen Kopftuchträgerin durch einen Arbeitgeber wird als "rassistische Diskriminierung" stigmatisiert. Daraufhin knickt der Arbeitgeber (Edeka) ein, entschuldigt sich bei der abgewiesenen Schülerin, die ihren Sommerferienjob nur mit Kopftuch ausüben wollte, und beteuert sein "Eintreten für Vielfalt."
Diese absolut unwürdige Unterwerfung unter die reaktionären Bestrebungen und Ansprüche der grund- und menschenrechtswidrigen islamischen Weltanschauungsgemeinschaft (der "Rechtgläubigen") hätte eigentlich einen Edeka-Boykott oder zumindest Protestaktionen verdient.

Anmerkung atheisten-info: Im Artikel 3 des deutschen  Grundgesetzes heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Was wäre dann, wenn eine Firma einfach jede Art von Kopfbedeckung während der Arbeit untersagt? Dann darf z.B. ein Rechtsextremist keinen Stahlhelm tragen, ein Tiroler keinen Tirolerhut und eine Muslimin kein Kopftuch, alle würden gemäß Grundgesetz gleich behandelt! Oder noch einfacher: Das Tragen von politischen, weltanschaulichen und religiösen Kennzeichen untersagen, wieder würden alle gleichbehandelt, kein Christ dürfte sich ein Kreuz um den Hals hängen, kein Kommunist Hammer&Sichel anstecken, kein Muslim Kopftuch oder Fez tragen!