Junge FDPler wollen Inzestverbot abschaffen

Das war am 13.11.2020 entsprechenden Aussendungen zu entnehmen!

FDP-Jugend will Inzest erlauben:
Warum sollte Inzest mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden, wo es doch bei diesem "Verbrechen" keine Opfer gibt.
Wenn zwei einwilligungsfähige Personen sich entschließen, Sex zu haben, dann kann man das verwerflich oder eklig finden, letztlich geht es Staat und Gesellschaft aber nichts an.
Wer Inzucht mit dem Argument eines erhöhten Risikos für Behinderungen verbieten will, betreibt menschenverachtende Eugenik und müsste konsequenterweise auch allen Menschen mit vererbbaren Nachteilen die Fortpflanzung verweigern.
Abschließend erklären die Jungen Liberalen: "Nein, wir finden diese Forderung nicht deshalb richtig, weil wir mit unseren Geschwistern oder Eltern ins Bett wollen und nein, sie ist auch nicht unser wichtigstes Anliegen. Aber wir finden die Forderung richtig und vertreten sie selbstbewusst."

Das Inzestverbot ist ein urtümlicher Bestandteil der Menschheitsgeschichte! Es gab zwar in diversen Altkulturen Geschwisterehen, z.B. in Ägypten. Es stehen aber schon entsprechende Verbote in den Büchern von Moses, siehe z.B. 5 Mose 27:22: "Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist!"

Im Gesetzbuch - Codex Hammurapi - des babylonischen Königs Hammurapi I. (er lebte von 1792 bis 1750 v.u.Z) wurde der Beischlaf zwischen leiblichen Eltern und Kindern verboten, konkret enthielten die §154 bis 158 folgende sexuelle Vorschriften:
§154 Wenn ein Mann mit seiner Tochter der Blutschande schuldig ist, wird er ins Exil getrieben.
§155 Wenn ein Mann ein Mädchen mit seinem Sohn verlobt und sein Sohn mit ihr Verkehr hat, aber er (der Vater) sie danach beschmutzt und dabei überrascht wird, dann wird er gefesselt und ins Wasser geworfen.
§156 Wenn ein Mann ein Mädchen mit seinem Sohn verlobt, aber sein Sohn sie nicht gekannt hat, und wenn er sie dann beschmutzt, soll er ihr eine halbe Goldmina zahlen und sie für alles entschädigen, was sie aus dem Haus ihres Vaters gebracht hat . Sie kann den Mann ihres Herzens heiraten.
§157 Wenn jemand nach seinem Vater Blutschande mit seiner Mutter schuldig ist, werden beide verbrannt.
§158 Wenn jemand nach seinem Vater mit seiner Hauptfrau, die Kinder geboren hat, überrascht wird, wird er aus dem Haus seines Vaters vertrieben.

Diese Verbote, die es in vielen Völkern schon in der Urgeschichte gab, hatten einen einfachen Grund: Inzest war Inzucht und Inzucht brachte viele Fehlgeburten und Behinderte. Was man heute ganz einfach in Wikipedia nachlesen kann:
Das Risiko für das Auftreten einer vorhandenen Erbkrankheit beträgt für Paare:
2–4 % bei nicht blutsverwandten Partnern (statistischer Durchschnitt)
1/64  =  1,56 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine 2. Grades
1/16  =  6,25 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine (1. Grades)
1/8  =  12,50 % bei blutsverwandten Onkel–Nichte, Tante–Neffe, Großelternteil–Enkelkind oder Halbgeschwister
1/4  =  25,00 % für blutsverwandte Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester

Und irgendwelche Gendefekte haben ja die meisten Leute, in der Evolution hat sich ja die zweigeschlechtliche Fortpflanzung als nahezu vollständige Norm deswegen durchgesetzt, weil Gendefekte in der Regel in der Vererbung wechselweise vom nichtdefekten Geschlechtspartner ausgeglichen werden! Aber unter nahen Verwandten sind diese Gendefekte eben oft beiderseits vorhanden!

Also sollte man diese Verbote bestehen lassen!