FDP-Jugend will Inzest erlauben:
Warum sollte Inzest mit einer
Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden, wo es doch bei diesem "Verbrechen"
keine Opfer gibt.
Wenn zwei einwilligungsfähige Personen sich entschließen,
Sex zu haben, dann kann man das verwerflich oder eklig finden, letztlich geht
es Staat und Gesellschaft aber nichts an.
Wer Inzucht mit dem Argument eines
erhöhten Risikos für Behinderungen verbieten will, betreibt menschenverachtende
Eugenik und müsste konsequenterweise auch allen Menschen mit vererbbaren
Nachteilen die Fortpflanzung verweigern.
Abschließend erklären
die Jungen Liberalen: "Nein, wir finden diese Forderung nicht deshalb richtig,
weil wir mit unseren Geschwistern oder Eltern ins Bett wollen und nein, sie
ist auch nicht unser wichtigstes Anliegen. Aber wir finden die Forderung richtig
und vertreten sie selbstbewusst."
Das Inzestverbot ist ein urtümlicher Bestandteil der Menschheitsgeschichte! Es gab zwar in diversen Altkulturen Geschwisterehen, z.B. in Ägypten. Es stehen aber schon entsprechende Verbote in den Büchern von Moses, siehe z.B. 5 Mose 27:22: "Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist!"
Im Gesetzbuch - Codex Hammurapi - des babylonischen Königs Hammurapi
I. (er lebte von 1792 bis 1750 v.u.Z) wurde der Beischlaf zwischen leiblichen
Eltern und Kindern verboten, konkret enthielten die §154 bis 158 folgende
sexuelle Vorschriften:
§154 Wenn ein Mann mit seiner Tochter der Blutschande
schuldig ist, wird er ins Exil getrieben.
§155 Wenn ein Mann ein Mädchen
mit seinem Sohn verlobt und sein Sohn mit ihr Verkehr hat, aber er (der Vater)
sie danach beschmutzt und dabei überrascht wird, dann wird er gefesselt
und ins Wasser geworfen.
§156 Wenn ein Mann ein Mädchen mit seinem
Sohn verlobt, aber sein Sohn sie nicht gekannt hat, und wenn er sie dann beschmutzt,
soll er ihr eine halbe Goldmina zahlen und sie für alles entschädigen,
was sie aus dem Haus ihres Vaters gebracht hat . Sie kann den Mann ihres Herzens
heiraten.
§157 Wenn jemand nach seinem Vater Blutschande mit seiner
Mutter schuldig ist, werden beide verbrannt.
§158 Wenn jemand nach seinem
Vater mit seiner Hauptfrau, die Kinder geboren hat, überrascht wird, wird
er aus dem Haus seines Vaters vertrieben.
Diese Verbote, die es in vielen Völkern schon in der Urgeschichte
gab, hatten einen einfachen Grund: Inzest war Inzucht und Inzucht brachte viele
Fehlgeburten und Behinderte. Was man heute ganz einfach in Wikipedia nachlesen
kann:
Das Risiko für das Auftreten einer vorhandenen Erbkrankheit
beträgt für Paare:
2–4 % bei nicht blutsverwandten Partnern (statistischer
Durchschnitt)
1/64 = 1,56 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine
2. Grades
1/16 = 6,25 % bei blutsverwandten Cousin–Cousine (1.
Grades)
1/8 = 12,50 % bei blutsverwandten Onkel–Nichte, Tante–Neffe,
Großelternteil–Enkelkind oder Halbgeschwister
1/4 = 25,00
% für blutsverwandte Vater–Tochter, Mutter–Sohn oder vollbürtige Bruder–Schwester
Und irgendwelche Gendefekte haben ja die meisten Leute, in der Evolution hat sich ja die zweigeschlechtliche Fortpflanzung als nahezu vollständige Norm deswegen durchgesetzt, weil Gendefekte in der Regel in der Vererbung wechselweise vom nichtdefekten Geschlechtspartner ausgeglichen werden! Aber unter nahen Verwandten sind diese Gendefekte eben oft beiderseits vorhanden!