"Zur Erfüllung des Wertevermittlungsauftrages der Schule (§1(2)
SchOG, Art14(5a)B-VG) fordern wir die Einführung eines vom Religionsunterricht
entkoppelten Ethikunterrichtes in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht
als Pflichtfach für alle SchülerInnen von der 1. bis zur 12./13. Schulstufe.
Ferner
fordern wir:
-Ein abgeschlossenes Ethik-Lehramtsstudium als Mindestqualifikation
für EthiklehrerInnen
-Unvereinbarkeitsregeln für Ethik- und zugleich
ReligionslehrerInnen
-Ein Ethikfachinspektorat"
Begründung
des Einleitungsantrages des Volksbegehrens "Ethik für ALLE":
Der Ethikunterricht ist als solcher konsensfähig und eine repräsentative Umfrage belegt, dass über 70% der ÖsterreicherInnen einen Ethikunterricht für ALLE bevorzugen. Und dennoch: im Schuljahr 2021/22 soll der Ethikunterricht ausschließlich als Pflichtfach für Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, eingeführt werden. Die von der Koalition beschlossene diskriminierende Einführung dieses wichtigen Fachs ist aus pädagogischer, gesellschaftlicher und demokratiepolitischer Sicht nicht vertretbar.
Nur ein gemeinsamer Ethikunterricht für ALLE Schülerinnen und Schüler - ungeachtet ihrer religiösen Zugehörigkeit und ab der ersten Klasse - würde hingegen die Vielfalt in der österreichischen Gesellschaft widerspiegeln, das Gemeinsame betonen und einen wichtigen Beitrag zur Integration in Österreich leisten. Ferner würde nur ein seitens der Republik beaufsichtigter gemeinsamer Ethikunterricht für ALLE gewährleisten, dass die Erfüllung des „Zielparagraphen“ (§2 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) in Österreichs Schulen sachlich und frei von ideologischer bzw. politischer Einflussnahme stattfindet.
Der Ethikunterricht ist viel zu wichtig, um den Partikularinteressen der Religionsgemeinschaften oder einer politischen Partei geopfert zu werden. In einer offenen, säkularen Gesellschaft kann - und muss - ein Ethikunterricht viel mehr bieten als einen minderwertigen Ersatz für den (nichtbesuchten) Religionsunterricht. In den Genuss eines Ethikunterrichtes sollen vielmehr in jeder Schule mit Öffentlichkeitsrecht alle SchülerInnen des intakten Klassenverbandes und unabhängig vom Besuch (oder Nichtbesuch) eines Religionsunterrichtes kommen - und zwar ab der 1. und bis zur 12./13. Schulstufe. Denn wer zum Zweck der Wertevermittlung Klassen entlang konfessioneller oder ethnischer Grenzen auseinanderdividiert, der spaltet die Gesellschaft auch außerhalb der Schule und wer mit der Wertevermittlung zu spät beginnt, der vermittelt zu wenig.