Berliner Streit um Kopftuch

In Berlin wurde schon 2005 ein sehr vernünftiges Gesetz beschlossen, das Neutralitätsgesetz, darin wird vorgeschrieben, dass in öffentlichen Ämtern den dort Beschäftigten das Tragen religiöser Symbole im Dienst untersagt wird, also kein Kreuz, kein Kopftuch, keine Kippa etc. Dasselbe gilt für weltanschauliche Abzeichen, es ist also z.B. auch das Tragen von "Hammer und Sichel" verboten.

Es heißt dazu im Gesetz in der Präambel: "Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder seines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten".

Konkret wurde geregelt:
§ 1 Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Das gilt im Bereich der Rechtspflege nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind.
§ 2 Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies gilt nicht für die Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht.

Aktuell gibt es deswegen Probleme, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte einer Frau eine Entschädigung 5100 Euro zugesprochen, weil sie mit einem Kopftuch nicht in den Schuldienst durfte. Die SPD will gegen diese Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht Berufung einlegen.

Die Gutmenschen bei den Grünen und in der Linkspartei sind übergut und fordern die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes, für sie ist offensichtlich die Trennung von Staat und Religion was Unzulässiges! So deppert muss man sein und sich dazu wahrscheinlich noch für progressiv halten, wenn man mittelalterliche Gepflogenheiten wieder zurückhaben will...