Die Muslime in Österreich sollen sich registrieren lassen

(Dezember 2009) Wieviele Muslime es in Österreich gibt, wurde bisher nur geschätzt, die aktuellen Zahlen reichen von 350.000 bis 500.000. Muslim wird man durch Geburt. Sind die Eltern Muslime, sind es auch die Kinder, bei Knaben sogar unabhängig davon, ob sie beschnitten werden. Dieses Muslim-Sein hat allerdings keinerlei rechtliche Folgen. Es gibt keine Pflichtzahlungen von der Art des katholischen oder evangelischen Kirchenbeitrages (müsste das "Moscheebeitrag" heißen?), keine Erfassung von Namen und Adressen. Manche Muslime sind Mitglieder in Moschee- oder Kulturvereinen, die sich als islamische Organisationen verstehen, andere sind dies nicht und vielleicht trotzdem gläubige Muslime. Sehr viele haben zwar eine einschlägige familiäre Tradition, leben aber wie die berühmten "Taufscheinchristen". Wieviele es als Muslime geborene, aber ungläubig gewordene Menschen ("Ex-Muslime"), gibt, ist unbekannt.

Mit dieser Art der Organisation soll nun Schluss sein!
Die ISLAMISCHE GLAUBENSGEMEINSCHAFT (IGGiÖ) will die Zahl der in Österreich lebenden Muslime erheben. Bisher hatte diese Vereinigung nur einige Tausend Mitglieder, galt aber als Vertretung und Körperschaft aller Muslime in Österreich.
Was auch innerhalb der Muslime zu heftiger Kritik führte, weil sich manche islamische Gruppierungen nicht entsprechend vertreten sahen, weder in der Öffentlichkeit durch die IGGiÖ, noch in den Gremien innerhalb dieser Organisation.
Der scheidende IGGiÖ-Präsident Anas Schakfeh ist heuer diesem Druck und dem Druck der öffentlichen Stellen in Österreich gefolgt, es wurde eine neue Verfassung der Gemeinschaft erstellt, die nach langem Hin und Her Anfang Dezember 2009 vom Kultusamt im Unterrichtsministerium genehmigt wurde.

Vor den anstehenden Neuwahlen der IGGiÖ-Gremien sollen die bekennenden Muslime in Österreich ab Geburt erfasst werden, dazu werden entsprechende Registrierungsformulare über die lokalen und regionalen Moschee- und Kulturvereine verteilt. Aktive Muslime sollen sich eintragen und damit sozusagen öffentlich-rechtlich anerkannte Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft werden. Man rechnet in der IGGiÖ, dass sich "einige Hunderttausend" registrieren lassen werden.
Der Austritt aus der Glaubensgemeinschaft ist so geregelt: "Artikel 19: Die Mitgliedschaft zur Religionsgemeinde endet (..) 3. durch Austritt aus der Religionsgemeinde, welcher dem Gemeindeausschuss gegenüber schriftlich zu erklären ist." Damit folgt man nicht der staatlichen Regelung, die von der katholischen und evangelischen Kirche, sowie von diversen Kleinkirchen in Anspruch genommen wird, nämlich den Austritt über staatliche Einrichtungen (BH oder Magistrat) machen zu müssen.

Man darf gespannt sein, wieviele Muslime sich als Mitglieder deklarieren werden!