Im Verfassungsgerichtshof beginnt am Montag, 29. November 2010, die diesjährige
Dezember-Session. Die Beratungen der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter
werden bis einschließlich 16. Dezember andauern.
(Anmerkung vom 19.2.2011:
Die Entscheidung wurde auf die Februar/März-Session verschoben, sie verzögert
sich daher voraussichtlich bis Ende März 2011!)
Auf der Tagesordnung der
Dezember-Session befinden sich u.a. folgende Fälle (wobei zu beachten ist: dies
bedeutet nicht automatisch, dass die Beratungen in jedem Fall auch abgeschlossen
werden können. In der Regel ist mit Entscheidungen im Jänner/Februar zu rechnen,
sie werden dann auf der Website des VfGH veröffentlicht):
(aus der Liste der anstehenden Entscheidungen)
Anbringung des Kreuzes
in niederösterreichischen Kindergärten
Auf der Tagesordnung zur Beratung
steht ein Antrag eines Vaters samt Tochter, der die Anbringung des Kreuzes als
christliches Symbol in niederösterreichischen Kindergärten zum Thema macht.
Das Kindergartengesetz in diesem Bundesland sieht zum einen vor, dass ein Beitrag
auch zur religiösen Bildung geleistet werden soll. Und weiters, dass in Kindergärten,
an denen die Mehrzahl der Kinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehört,
ein Kruzifix anzubringen ist.
Der Vater - ein bekennender Atheist - will,
dass seine Tochter "bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis,
jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet" aufwachsen kann. Die
Veranstaltung religiöser Feiern im Kindergarten (z.B. Nikolausfeste) als auch
die Regelung über das Anbringen des Kreuzes störe diese Erziehung jedoch. Die
Passagen im Kindergartengesetz widersprächen daher u.a. der Europäischen Menschenrechtskonvention
(Artikel 9, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und dem Artikel 14
des Staatsgrundgesetzes ("Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist
jedermann gewährleistet").
Es
könnte also sein, dass in nächster Zeit in dieser Angelegenheit (zur Klagseinbringung
im Dezember 2009 siehe Info Nr. 25) eine verfassungsrechtliche
Entscheidung getroffen wird. Es ist zu hoffen, dass Österreichs Verfassungsgerichtshof
ähnlich entscheidet, wie es der Europäische Gerichtshof in erster Instanz getan
hat (siehe Info Nr.4, Info Nr.6,
Info Nr.7 und Info Nr. 222)!