Das katholischen Missbrauchsgeschehen steht auf dem Scheideweg. Einerseits
kommen kaum noch neue Vorwürfe, andererseits hat sich die katholische Kirche
sehr bemüht, auch die Aufarbeitung Geschehenen in die eigenen Hände zu bekommen.
Opfertante Klasnic wurde von Täteronkel Schönborn dafür installiert.
Ob
und wie das funktionieren kann und wird, entscheidet sich in der nächsten Zeit.
Am 22. April 2010 ließen die Opferanwälte Georg Zanger und Werner Schostal in
einer Pressekonferenz wissen, zurzeit eine Musterklage gegen die Kirche
vorzubereiten. Sie wollen vorher noch mit Kirchenfunktionären verhandeln,
ein Vorschlag über Pauschalbeträge für jedes Opfer soll dabei vorgebracht werden.
Laufende Kosten für Opfertherapien müssten unabhängig vom Pauschalbetrag den
Opfern zusätzlich bezahlt werden. Außerdem streben die beiden Anwälte - ähnlich
wie immer seinerzeitigen Verfahren über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
- an, dass sie als Kuratoren eingesetzt werden, Opferrechte solange wahren, bis
sich Opfer selber melden, um dadurch Verjährungen in allen Richtungen zu vermeiden,
also auch für außergerichtliche Vergleiche.
Die Anwälte: "Wir reichen der Kirche die Hand, wir müssen nicht unbedingt
klagen." Wenn das allerdings keinen Erfolg hätte, werde man den Gerichtsweg
einschlagen. Die Kirche müsse ihre Archive über Missbrauchsfälle öffnen.
Missbrauchsopfer
Michael Tfirst sagte in der Presskonferenz, man werde dann sehen, dass es "hunderte
Serientäter und zigtausende Opfer" gebe, er vermutet, die Opferzahl könnte
in Österreich bei 70.000 liegen. Über die Missbrauchsfälle sei die Kirchenführung
informiert gewesen, daher verlangt Tfirst den Rücktritt der österreichischen
Kirchenführung und auch den Rücktritt des Papstes. Es wird davon ausgegangen,
dass 6.000 Fälle aus Österreich an den Vatikan gemeldet worden seien. Geben
wird es mehr, da ja längst nicht alle Täter aufgedeckt werden. Zum Stift Göttweig
berichtet Tfirst, es habe dort wegen des einschlägigen Verhaltens des nachmaligen
Erzbischofs und Kardinals Hans Hermann Groër mehrere Selbstmordversuche gegeben.
Er selbst habe einen Selbstmordversuch überlebt, ein von Groër missbrauchter
Mönch sich jedoch selbst getötet. Die Kinder des Knabenchors, die die Leiche
entdeckten, seien zum Schweigen verpflichtet worden. Siehe dazu auch: http://michaeltfirst.blogspot.com/!
Anwalt Zanger ist der Rechtsauffassung, dass auch länger zurückliegende Taten
nicht verjährt sein können, weil es sich um ein "Dauerdelikt", eine
"einheitliche Handlung" handle, die Kirche sehe durch Unterlassung
zu und ermögliche es den Tätern, neue Tagen zu begehen. "Wer wissend ein
Verbrechen nicht verhindert, ist selbst mitschuldig."
Es geht in die richtige Richtung! Opfertante Klasnic wird auf diese Weise ihre Feigenblattfunktion nicht erfüllen, die katholische Kirche nicht als ihr eigener Opferverein agieren können!