Missbrauchsopferanwälte bereiten Klage vor

Das katholischen Missbrauchsgeschehen steht auf dem Scheideweg. Einerseits kommen kaum noch neue Vorwürfe, andererseits hat sich die katholische Kirche sehr bemüht, auch die Aufarbeitung Geschehenen in die eigenen Hände zu bekommen. Opfertante Klasnic wurde von Täteronkel Schönborn dafür installiert.

Ob und wie das funktionieren kann und wird, entscheidet sich in der nächsten Zeit.
Am 22. April 2010 ließen die Opferanwälte Georg Zanger und Werner Schostal in einer Pressekonferenz wissen, zurzeit eine Musterklage gegen die Kirche vorzubereiten. Sie wollen vorher noch mit Kirchenfunktionären verhandeln, ein Vorschlag über Pauschalbeträge für jedes Opfer soll dabei vorgebracht werden. Laufende Kosten für Opfertherapien müssten unabhängig vom Pauschalbetrag den Opfern zusätzlich bezahlt werden. Außerdem streben die beiden Anwälte - ähnlich wie immer seinerzeitigen Verfahren über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern - an, dass sie als Kuratoren eingesetzt werden, Opferrechte solange wahren, bis sich Opfer selber melden, um dadurch Verjährungen in allen Richtungen zu vermeiden, also auch für außergerichtliche Vergleiche.

Die Anwälte: "Wir reichen der Kirche die Hand, wir müssen nicht unbedingt klagen." Wenn das allerdings keinen Erfolg hätte, werde man den Gerichtsweg einschlagen. Die Kirche müsse ihre Archive über Missbrauchsfälle öffnen.

Missbrauchsopfer Michael Tfirst sagte in der Presskonferenz, man werde dann sehen, dass es "hunderte Serientäter und zigtausende Opfer" gebe, er vermutet, die Opferzahl könnte in Österreich bei 70.000 liegen. Über die Missbrauchsfälle sei die Kirchenführung informiert gewesen, daher verlangt Tfirst den Rücktritt der österreichischen Kirchenführung und auch den Rücktritt des Papstes. Es wird davon ausgegangen, dass 6.000 Fälle aus Österreich an den Vatikan gemeldet worden seien. Geben wird es mehr, da ja längst nicht alle Täter aufgedeckt werden. Zum Stift Göttweig berichtet Tfirst, es habe dort wegen des einschlägigen Verhaltens des nachmaligen Erzbischofs und Kardinals Hans Hermann Groër mehrere Selbstmordversuche gegeben. Er selbst habe einen Selbstmordversuch überlebt, ein von Groër missbrauchter Mönch sich jedoch selbst getötet. Die Kinder des Knabenchors, die die Leiche entdeckten, seien zum Schweigen verpflichtet worden. Siehe dazu auch: http://michaeltfirst.blogspot.com/!

Anwalt Zanger ist der Rechtsauffassung, dass auch länger zurückliegende Taten nicht verjährt sein können, weil es sich um ein "Dauerdelikt", eine "einheitliche Handlung" handle, die Kirche sehe durch Unterlassung zu und ermögliche es den Tätern, neue Tagen zu begehen. "Wer wissend ein Verbrechen nicht verhindert, ist selbst mitschuldig."

Es geht in die richtige Richtung! Opfertante Klasnic wird auf diese Weise ihre Feigenblattfunktion nicht erfüllen, die katholische Kirche nicht als ihr eigener Opferverein agieren können!