bfg: Affaire um Bibel-TV

Pressemitteilung des bfg München, 20.09.2010

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) kritisiert die Bayerische Landeszentrale für neue Medien. Die Vorwürfe betreffen die Protektion des religiösen Propagandasenders Bibel-TV und die religiöse Parteilichkeit des Medienrats.

Neue blm-Affaire um Bibel-TV

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (blm) ist mit ihrem Medienrat für die terrestrische TV-Grundversorgung in Bayern zuständig. Bibel-TV ist ein fundamentalistischer christlicher Sender, der die Wissenschaft leugnet und ein rückständiges Menschenbild predigt. Trotzdem hat die blm den Sender in einen von den heißbegehrten Sendeplätzen hineingehievt.

Die Zuschauer in München und seit neuestem auch in Nürnberg können sich jetzt weismachen lassen, dass der Mensch erst durch den göttlichen Anhauch "echt" würde. Der Münchener Bund für Geistesfreiheit (bfg) ist anderer Meinung. Der bfg setzt sich für Aufklärung und Humanismus ein, und er findet, dass es keine unechten Menschen gibt, sondern nur unechte Götter.

Darüber hinaus vertritt der bfg die verfassungsmäßig garantierte Trennung von Staat und Kirche. Der Papst nannte das gerade "aggressive Säkularisierung", wenn jemand damit ernst macht, und genau das hat der bfg vor. Im konkreten Fall kritisiert er die blm, weil eine öffentliche Anstalt nicht als Kirchenfiliale geführt werden darf, zumal wenn ihr die Wahrung der Meinungsvielfalt obliegt.

Die Parteilichkeit der blm wird durch die Fehlbesetzung des Medienrats verursacht. Drei Kirchenvertretern stehen null freigeistige Vertreter gegenüber. Das geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei, weil der Anteil der nichtreligiösen Bürger bald so groß ist wie der der Gläubigen. Formaljuristisch mag das abgedeckt sein, aber dem Sinn nach bedeutet es einen Verstoß gegen den Staatsauftrag der Meinungsvielfalt und eine Schlechterstellung der bayerischen TV-Zuschauer. In anderen Bundesländern wird ausgewogener agiert, dort sind die Medienräte auch mit freigeistigen Vertretern besetzt. Der bfg fordert deshalb, den bayerischen Medienrat an die gesellschaftlichen Paritäten anzupassen.

Wegen der Fehlbesetzung des Medienrats nimmt es nicht wunder, wenn dort Fehlentscheidungen gefällt werden. Um Bibel-TV zu lancieren, musste die blm sogar gegen ihre eigene Satzung verstoßen, Zitat: "die ... bestehende Situation darf grundsätzlich nicht verschlechtert werden". Bibel-TV ist aber eine klare Verschlechterung gegenüber dem ideologisch unbelasteten Vorgänger Tele 5, auch wenn die blm das mit Hinweis auf die rundfunkrechtliche Zulassung bestreitet.

Religiöse Propaganda hat in der TV-Grundversorgung aber nichts verloren, und die verkappte Subventionierung der Religion aus den Mitteln der Gebührenzahler ist anrüchig. Daher die Forderung des bfg: Die blm muss ihre Fehlentscheidung korrigieren, die Affaire mit Bibel-TV beenden und den Sender abschalten.

Verantwortlich im Sinne der Presseordnung: bfg München, Dr. Wilfried Müller.