Am 21. 9. 2010 ließ die kirchliche Schadensbegrenzungseinrichtung, die
Klasnic-Kommission verlauten: man habe erste Entschädigungen in zehn Fällen
beschlossen. Es handle sich dabei um Fälle in allen vier von der Kommission
eingerichteten Kategorien, ein weiterer Fall sei einstimmig abgelehnt worden. Details
zu den Entschädigungen wurden nicht bekanntgegeben, Frau Klasnic wies aber darauf
hin, dass es sich bei allen Fällen nach staatlichem Recht um verjährte Fälle
handelt. Weitere Opfer sollten sich bis Jahresende melden.
So wie die
Klasnic-Kommission die Sache darlegt, einerseits eine abgestufte Entschädigung
verspricht und andererseits davon redet, viele der Fälle seien rechtlich verjährt,
aber die Kommission werde trotzdem entschädigen, wird der Verdacht hervorgerufen,
dass es ein wichtiges Anliegen der Kommission sei, gerichtliche Klagen möglichst
zu vermeiden, indem man Zahlungen im Bereich von fünf- bis fünfundzwanzigtausend
Euro ohne größeren justitialen Aufwand in Aussicht stelle. Wer darauf nicht
eingehe, der könne - so wird zwischen den Zeilen angedeutet - vielleicht gar
nix kriegen. Wegen Verjährung.
Die Opfer, die sich nicht der Gnade
der kirchlichen Kommission unterwerfen, könnten also möglicherweise den
Kürzeren ziehen. Weil die Frage der Verjährung rechtlich noch ungeklärt ist.
Rein formal ist die Verjährungsfrist bei vielen der Missbrauchs- und Vergewaltigungsfälle
verstrichen. Allerdings sind die nichtkirchlichen Rechtsvertreter der Opfer
der Meinung, diese Verjährungsfristen wären durch das Handeln der kirchlichen
Institutionen unterbrochen worden: durch Vertuschungen, durch Druck auf
die Opfer, durch Komplizenschaft der Kirche mit den Tätern. Da diese Frage erst
ausjustiert werden müsste, setzt die "unabhängige" kirchliche Klasnic-Kommission
wohl darauf, dass sich viele Opfer vor einem offenen Rechtsstreit mit der mächtigen
katholischen Kirche scheuen und es vorziehen könnten, quasi lieber ein bisschen
Gnadengeld zu nehmen, als im katholischen Österreich einen langwierigen Prozess
mit unsicherem Ausgang gegen die katholische Kirche auf sich zu nehmen, um dann
vielleicht deutlich mehr Entschädigung zu erhalten.
Wie weit solche Berechnungen des Herrn Schönborn und seiner Klasnic-Kommission
aufgehen könnten, wird die Zukunft zeigen.