Wikipedia: Blasphemie (altgr. blasphêmía - die "Rufschädigung", zusammengesetzt aus bláptein - "Schaden bringen, benachteiligen" und phemê "die Kunde, der Ruf") bezeichnet ursprünglich eine "Gotteslästerung". So nennt man das öffentliche Leugnen, Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion. (..) Gotteslästerung gilt in vielen Religionen als schweres religiöses Vergehen, wenn es die eigene Religion betrifft. Sie ist in vielen Staaten mit Staatsreligion auch heute noch eine Straftat, die in manchen dieser Staaten mit der Todesstrafe bestraft werden kann, z.B. in den vom Islam geprägten Ländern Saudi-Arabien, Pakistan, Afghanistan und Iran. (..) In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen dann nach § 166 StGB (dem "Gotteslästerungsparagraphen") strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören; ähnlich in Österreich nach § 188 StGB. Großbritannien wurde ein ähnlicher Paragraph Anfang März 2008 abgeschafft. (..) Religiöse, besonders fundamentalistische Gruppen sehen oft bereits Tatbestände als Blasphemie an, die heute in vom Zeitalter der Aufklärung geprägten Staaten meist nicht als strafwürdig, sondern oft als explizit durch Religions- und Meinungsfreiheit geschützt gelten, solange sie keine Rechte Dritter massiv verletzen oder andere Straftatbestände auftreten. (..)" Soweit Wikipedia.
Islamisten
fordern Todesstrafe für
blasphemische Mohammed-Cartoonisten
In Pakistan wurde am 4. Jänner 2011
der Gouverneur der Provinz Punjab, Salman Taseer, von einem seiner Leibwächter
erschossen, weil er sich für Änderungen beim pakistanischen Blasphemiegesetz ausgesprochen
hatte. In Österreich muss man nicht damit rechnen, erschossen zu werden, wenn
man sowas macht. Man muss auch nicht damit rechnen, hingerichtet zu werden,
wenn man Blasphemie betreibt. Aber sechs Monate hinter Gittern könnte man sich
nach der immer noch existierenden Gesetzeslage einhandeln. Der Unterschied zu
Pakistan ist somit - vom Strafmaß her betrachtet - ein gewaltiger, von der rechtlichen
Grundlage her jedoch ein geringfügiger.
Daher: Weg mit dem Verbot
"Herabwürdigung religiöser Lehren"!
Man darf in Österreich jedwede
Weltanschauung herabwürdigen, sie mit Spott und Hohn übergießen. Solange es
keine Lehre einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft ist. In Deutschland
darf man auch säkulare Weltanschauungen nicht herabwürdigen, theoretisch wäre
es dort beispielsweise auch verboten, zu sagen, Atheisten müsse der Teufel holen.
Aber den österr. §188 auf ein Verbot "Herabwürdigung weltanschaulicher
Lehren" auszudehnen, wäre Unsinn.
Darum weg mit § 188, das ist
ein Überbleibsel der heiligen katholischen Inquisition. Weg damit: "Wer
öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer
im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre,
einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung
einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt
oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis
zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe
bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."