Religiöse Diskriminierung

Alte Zeiten wirken oft langfristig nach. Wie der folgende Bericht aus der ZIB2 vom 25.2. zeigt, ist religiöse Diskriminierung ein eherner Bestandteil katholischer Gesinnung und österreichischer Institutionen:

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Kammerpräsident Auer sieht keine Änderungsnotwendigkeit, er steht zur alleinseligmachenden katholischen Diskriminierungslehre.