Ein Jahr Missbrauchsskandal ..

.. betitelte der ORF diese Meldung vom 9.3.2011:
"Vor einem Jahr, am 9.3.2010, hatte sich im Ö1-Morgenjournal ein damals 53-jähriger Salzburger zu Wort gemeldet. Sein Vorwurf: er sei als Kind jahrelang von zwei Benediktinermönchen aus dem Kloster St. Peter in Salzburg sexuell misshandelt worden. Mit dem Rücktritt des Erzabts von St. Peter zog damals ein hochrangiger Kirchenvertreter die Konsequenzen. Und Tag für Tag wurden es mehr Opfer, die sich bei den Ombudsstellen, Hotlines und in den Medien meldeten und von sexuellen Misshandlungen innerhalb kirchlicher Einrichtungen sprachen.
Alleine bei der Klasnic-Kommission haben sich schon mehr als 800 Betroffene gemeldet, für rund 170 Opfer wurden bisher Entschädigungszahlungen genehmigt - in manchen Fällen mehr als 50.000 Euro. Dazu kommen hunderte Meldungen an die neun Ombudsstellen in den Diözesen. 130 alleine in Oberösterreich, wo eine diözesane Kommission Entschädigungszahlungen für 30 Opfer befürwortet hat.
Was die mutmaßlichen Täter betrifft, hat es Pensionierungen von mehreren Pfarrern gegeben. Die konkreten Gründe dafür gibt die Kirche allerdings nicht offensiv bekannt. Sehr klar hat zuletzt aber das Benediktinerstift Kremsmünster kommuniziert. Dort wurden drei Mönche als mutmaßliche Missbrauchstäter ihrer Funktionen enthoben. Auf sie dürften nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch kirchenrechtliche Verfahren warten, die bis zur Laisierung gehen können."

Das Datum ist allerdings Unsinn: denn die Kleine Zeitung vom 24. Februar 2010 berichtete bereits über einen solchen Fall, am 27. 2 kam Klaus Fluch im Mittagsjournal zu Wort (siehe Info Nr. 91), am 1.3. in der TV-Sendung Thema (siehe Info Nr. 95).

Die katholische Kirche arbeitet immer noch am Aussitzen der Affäre, man hat etlichen Opfern Geldbeträge gezahlt und bemüht sich speziell darum, die Verjährung der meisten dieser Taten aufrecht zu erhalten. Opfer, die sich nicht an die Klasnic-Kommission gewandt haben, weil sie es ablehnen von der Täterorganisation Almosen zu erhalten, vertreten die Ansicht, dass es keine Verjährungen geben kann, weil die katholische Kirche als Institution die Straftaten vertuscht, die Täter nicht angezeigt und die Opfer zum Schweigen gezwungen hatte. Dadurch wären diese Straftaten fortgesetztes Handeln gewesen und Verjährungsfristen hätten nicht eingesetzt. Was bisher rechtlich nicht ausgefochten ist.