In Sachen Schulkreuze ..

.. steht die Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bevor. Wie ja noch erinnerlich sein dürfte hatte der Gerichtshof in erster Instanz am 3. November 2009 entschieden, dass Kreuze in Klassen staatlicher Schulen die Religionsfreiheit der SchülerInnen und ihrer Eltern verletzen. Denn den Eltern wird damit die Freiheit genommen, ihre Kinder nach ihren weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen, was gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Italienerin Soile Lautsi hatte 2001 verlangt, dass ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten werden, dann geklagt, durch alle Instanzen prozessiert und schließlich vom Europäischen Gerichtshof das obige Urteil bekommen. Frau Lautsi ist Mitglied in der UAAR (Unione degli Atei e Agnostici Razionalisti, Union der rationalistischen Atheisten und Agnostiker).

Italien hatte berufen und die Große Kammer fällt nun das endgültige Urteil: am Freitag, den 18.3.2011 wird es um 15:00 Uhr verkündet werden. Wenn die Berufungsinstanz das Urteil der 1. Instanz bestätigt, ist das ein ganz großer Schritt vorwärts, die europäischen Länder würden zur weiterreichenden Trennung von Staat und Religion gezwungen, auch in Österreich müssten dann Kreuze aus Kindergärten und Schulen entfernt werden.

Am Freitag werden wir es wissen.
Seit 18.3. wissen wir es, Scheiße
- siehe Info 437

PS: Der österr. Verfassungsgerichtshof hat am 16.3. in Sachen Kindergartenkreuzklage wie irgendwie zu befürchten war, katholisch entschieden. Das Urteil des EGMR wird dadurch doppelt interessant sein.
Seit 18.3. ist es also doppelt schlimm, siehe Info 437.