Die Initiative Liberaler Muslime Österreich - ILMÖ referiert und appelliert,
mit aller gebotenen Höflichkeit und Achtung seines Amtes, an den Herrn Bundespräsidenten
wegen seiner Rede bei der 100 Jahr Islamfeier im Wiener Rathaus, da er für alle
Menschen in Österreich da ist.
Der Herr Bundespräsident sagte:
"Diese
einheitliche Vertretungsorganisation (Anm. IGGiÖ) hat für den Staat den Vorteil
einen kompetenten und verantwortlichen Ansprechpartner zu haben. Der Staat kann
sich auf Gespräche mit einem Partner konzentrieren, der umfassend und repräsentativ
ist und auch über qualifizierte Persönlichkeiten verfügt" (Rede im Wortlaut).
Der
Österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Monopol und den Alleinvertretungsanspruch
der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) bereits
mit Erkenntnis vom 1. Dezember 2010 (B 1214/09) aufgehoben. Darüber hinaus
gibt es durch das "Islamische Österreichische Zentrum" (IÖZ) beim
Verfassungsgerichtshof die berechtigte Beschwerde (B192,206/12), dass die IGGiÖ
seit 33 Jahren rechtlich nicht existiert.
Alle Hüter der Gesetze sind
verpflichtet die Entscheidungen der Höchstgerichte in Österreich anzuerkennen.
Wie
allgemein bekannt ist, gibt es verschiedene Glaubensrichtungen im Islam (Sunniten,
Schiiten, Aleviten, ua), während die IGGiÖ seit 30 Jahren und weiterhin nur
den osmanischen hanefitischen Ritus vertritt und die Erkenntnisse des VfGH vom
10.Dez. 1987 (G146,147/87) und 1.Dez. 2010 (B 1214/09) zur Vertretung aller
muslimischen Glaubensrichtungen ignoriert und mit einer Wahlbeteiligung bei
den letzen IGGiÖ-Wahlen von nur rund 4 % der Muslime daher weder "repräsentativ"
noch "umfassend" oder "einheitlich" für alle Muslime ist.
Im
Vergleich dazu, stellt sich nun die Frage, ob durch die Katholische Kirche eine
Alleinvertretung auch für alle christlichen Glaubenrichtungen durchführbar ist.
Eine Alleinvertretung sämtlicher islamischer Glaubensrichtungen durch die IGGiÖ
ist ebenso nicht zulässig und nicht durchführbar.
Es stellt sich nun
die weitere Frage, welche Motivation hinter der Nichtbeachtung des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses
vom 1. Dezember 2010 und der offen zur Schau gestellten Unterstützung der auch
durch zahlreiche Muslime immer wieder öffentlich kritisierten IGGiÖ steht.
Die
Nichtbeachtung des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses und die anscheinend
falsche Beratung über die verschiedenen islamischen Glaubensrichtungen, sind
ein Schlag und eine Diskriminierung der anderen muslimischen Glaubensrichtungen
und deren Anhänger in Österreich. Es gibt in Österreich bereits die staatlich
genehmigte "Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich"
(IAGÖ) für mehr als 60.000 Aleviten. Andere Islamische Glaubensgemeinschaften
wie die "Islamische Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich"
(ISGÖ) für mehr als 60.000 Schiiten und die "Islamische Europäische Glaubensgemeinschaft
in Österreich" (IEGÖ) der Liberalen Muslime welche einen europäischen Islam
vertritt, ohne Einfluss aus dem Ausland, warten ebenfalls auf ihre staatliche
Genehmigung durch das Kultusamt.
Wir appellieren an den Herrn Bundespräsidenten,
für die Rechte aller Muslime und deren religiösen Anliegen und die verschiedenen
islamischen Glaubensgemeinschaften einzutreten und deren bereits 30 Jahre lang
andauernden Diskriminierungen durch die IGGiÖ und das Kultusamt im Unterrichtsministerium
zu beenden.
Die IGGiÖ ist eine rein österreichische Erfindung, die
es im Islam und in den islamischen Staaten und weltweit nicht gibt, da der Islam
keine Kirchenstrukturen und Hierarchie kennt und aufgrund der verschiedenen
islamischen Glaubensrichtungen nicht einheitlich und inhomogen ist und verschiedene
Glaubensauslegungen aufweist.
Eine Einheit im Islam gibt es genauso
wenig wie im Christentum und folglich kann es auch keine einheitliche Vertretung
für alle muslimischen Glaubenrichtungen geben.
Pressesprecher Amer
Albayati -
Initiative Liberaler Muslime Österreich - ILMÖ