Schulkreuze verletzen Menschenrechte!

Kreuze in Klassen staatlicher Schulen verletzen die Religionsfreiheit der SchülerInnen und ihrer Eltern. Denn den Eltern wird damit die Freiheit genommen, ihre Kinder nach ihren weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen, das verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 3. November 2009 in einem einstimmigen Urteil festgestellt. Die Italienerin Soile Lautsi hatte 2001 verlangt, dass ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten werden, dann geklagt, durch alle Instanzen prozessiert und jetzt gewonnen. Frau Lautsi ist Mitglied in der UAAR (Unione degli Atei e Agnostici Razionalisti, Union der rationalistischen Atheisten und Agnostiker).

Der italienische Staat will Einspruch gegen das Urteil einlegen. Wenn die Berufung nicht akzeptiert wird, ist das Urteil innerhalb dreier Monaten gültig. Das Ministerkomitee des Europarates muss dann innerhalb von sechs Monaten entscheiden, welche Maßnahmen die italienische Regierung zu setzen hat.

Das Urteil hätte also zunächst nur Auswirkungen auf Italien. In anderen Staaten, wo durch Konkordatsverträge ebenfalls ähnliche staatliche Verpflichtungen eingegangen worden waren, müssten ebenfalls entsprechende Klagen eingebracht werden.

Wenn das Urteil hält, gibt es diese KLAGE mit Sicherheit AUCH IN ÖSTERREICH!
Auch die ÖVP-Kreuze in den Linzer Kindergärten sehen dann ihrem Ende entgegen!

Hoch das Menschenrecht auf Religionsfreiheit!
Für die Trennung von Staat und Religion!