Kreuze in Klassen staatlicher Schulen verletzen die Religionsfreiheit
der SchülerInnen und ihrer Eltern. Denn den Eltern wird damit die Freiheit
genommen, ihre Kinder nach ihren weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen,
das verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Das
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 3.
November 2009 in einem einstimmigen Urteil festgestellt. Die Italienerin
Soile Lautsi hatte 2001 verlangt, dass ihre Kinder in Räumen ohne
religiöse Symbole unterrichten werden, dann geklagt, durch alle Instanzen
prozessiert und jetzt gewonnen. Frau Lautsi ist Mitglied in der UAAR
(Unione degli Atei e Agnostici Razionalisti, Union der rationalistischen
Atheisten und Agnostiker).
Der italienische Staat will Einspruch gegen
das Urteil einlegen. Wenn die Berufung nicht akzeptiert wird, ist das Urteil
innerhalb dreier Monaten gültig. Das Ministerkomitee des Europarates muss dann
innerhalb von sechs Monaten entscheiden, welche Maßnahmen die italienische
Regierung zu setzen hat.
Das Urteil hätte also zunächst nur Auswirkungen
auf Italien. In anderen Staaten, wo durch Konkordatsverträge ebenfalls ähnliche
staatliche Verpflichtungen eingegangen worden waren, müssten ebenfalls
entsprechende Klagen eingebracht werden.
Wenn das Urteil hält, gibt es
diese KLAGE mit Sicherheit AUCH IN ÖSTERREICH!
Auch die ÖVP-Kreuze in den
Linzer Kindergärten sehen dann ihrem Ende entgegen!