Bereits am 23.11.2012 brachte die "Initiative Religion ist Privatsache"
bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung
bzgl. Ungereimtheiten beim Verkauf des "Palais Sturany" an den saudischen
König ein. Bemängelt wurde insbesondere die gesetzlich nicht gedeckte
Intervention des Außenministeriums beim Grundbuch, um die Befreiung des
Liegenschaftserwerbs von Steuern und Gebühren zu erwirken. Ferner wurde
aufgezeigt, dass diese nicht legale Steuerbefreiung sowie ein vermutlicher Verzicht
der Bundesimmobilienagentur (BIG) auf die zu entrichtende Käuferprovision
zu einer Verfälschung des Bieterverfahrens geführt hatten. "Mangels
Erweislichkeit einer strafbaren Handlung" beendete die Staatsanwaltschaft
Wien am 4.9.2013 das Ermittlungsverfahren. Eine Fortsetzung der Ermittlungen
konnte seitens der "Initiative Religion ist Privatsache", mangels
Parteistellung, nicht bewirkt werden.
Vor dem Hintergrund der nun
zögerlich beginnenden Hinterfragung der Aktivität und Gründung
des "König-Abdullah-Zentrums", fordert die "Initiative Religion
ist Privatsache" die sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungen, die insbesondere
zur Beantwortung folgender Fragen führen sollen:
1. Wer im Außenministerium
hat die Weisung erteilt, dem Grundbuch jene mit 29.4.2011 datierte gesetzlich
nicht gedeckte und inhaltlich vorsätzlich irreführende Verbalnote
vorzulegen, die zur Steuerbefreiung geführt hat?
2. Mit welcher gesetzlichen
Deckung wurde der saudische König seitens der BIG vom Entrichten der Kaufprovision
befreit?
3. Hätte einer der fünf Mitbieter den Zuschlag erhalten,
wenn sämtliche gesetzlich nicht gedeckte Begünstigungen vom Anbot
des saudischen Königs abgezogen wären?
Zusätzlich fordert
die "Initiative Religion ist Privatsache" den Rechnungshof, der bereits
im Jahr 2012 über sämtliche Vorgänge informiert wurde, den Schaden
für die Republik zu beziffern und über den Sachverhalt entsprechend
zu berichten.