Verfassungsgerichtshof prüft ob die IGGiÖ rechtlich überhaupt
existiert - Verfassungsgerichtshof-Entscheidung muss vom Parlament abgewartet
werden
Die Text-Änderungen im neuen Islamgesetz sind der Nährboden
für extremistische Islamisten. Diese sind wieder der Nährboden für
Radikalismus und Terrorismus in Österreich und Europa. Das österreichische Parlament muss die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
im Verfahren B192/12 abwarten. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter
anderem darüber ob die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich"
(IGGiÖ), als 1 Promille Minderheitenvertretung von rund 600.000 Muslimen,
rechtlich überhaupt nicht existiert. Eine nicht existierende Glaubensgemeinschaft kann im neuen Islamgesetz rechtlich
niemals anerkannt werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat Kultusminister Dr. Josef Ostermayer aufgefordert,
bis 12. Februar 2015 diesbezüglich eine Stellungnahme abzugeben.
Mit Erkenntnis vom 1. Dezember 2010 (B1214/09) hat der Verfassungsgerichtshof
bereits entschieden, dass die IGGiÖ keinen Monopol Alleinvertretungsanspruch
für alle Muslime in Österreich hat. Deshalb wurde die IGGiÖ von
der "Islamischen Schiitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (SCHIA)",
der "Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)"
und dem "Islamischen Österreichischen Zentrum (IÖZ)" als
Vertreter der liberalen Muslime in Österreich, bei Gericht geklagt.
Die IGGiÖ vertritt die politisch organisierten Islamisten und ihre dubiösen
Organisationen, mit denen die Mehrheit der Muslime in Österreich nichts
zu tun haben will. Durch Verharmlosung wird der Nährboden für Terrorismus und Jihadismus
gefördert.
Die Folgen einer konservativen fundamentalistischen Islamauslegung haben
Österreich und Europa erfasst. Unter Einfluss von Saudi Arabien und der Türkei wird das gesellschaftliche
System in Österreich und Europa unterwandert.
Amer Albayati, Präsident ILMÖ