Gemeinsam hatten der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Internationale
Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Giordano-Bruno-Stiftung
(GBS) einen Sitz im WDR-Rundfunkrat als Vertretung für nicht konfessionell
gebundene Menschen gefordert. Dem hat der Landtag am 7. Juli in einem Auswahlverfahren
stattgegeben.
Bislang haben die beiden großen Kirchen und die
jüdische Gemeinschaft je einen Sitz im Rundfunkrat. Im Rahmen der Novellierung
des WDR-Gesetzes hatten HVD, GBS und IBKA bereits im März 2015 die zuständige
Ministerin aufgefordert, eine Interessenvertretung des zunehmenden Anteils nicht-religiöser
Menschen im Rundfunkrat sicherzustellen.
Nach seinen Programmgrundsätzen
soll der WDR "die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen,
weltanschaulichen, politischen….Richtungen zum Ausdruck bringen" und
an vielen Stellen des Gesetzes wird auf den Auftrag der Wiedergabe der pluralen
Zusammensetzung der Gesellschaft verwiesen. Dennoch waren weder das Ministerium
noch die größeren Parteien im Landtag dazu bereit, säkularen
Kräften einen festen Platz im Rundfunkrat zu garantieren. Stattdessen verwiesen
sie auf einen Weg über die Hintertür, der im neuen WDR-Gesetz geschaffen
wurde:
§ 15 (4) des neuen WDR-Gesetzes vom 2.2.2016 besagt: "Sieben
Mitglieder werden durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in
der Gesamtsicht mit den nach den Absätzen 2 und 3 bestimmten entsendeberechtigten
Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte
in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln. …
So haben sich denn HVD, GBS und
IBKA im April dieses Jahres bei der Landtagspräsidentin um einen solchen
Platz beworben. Dass der Landtag nun den drei Organisationen einen gemeinsamen
Sitz im Rundfunkrat genehmigt hat, bezeichnen die Organisationen als kleinen
Fortschritt.
HVD-Landespräsident Erwin Kress dazu: "Wir
begrüßen, dass konfessionsfreie, säkulare und humanistische
Kräfte nun im Rundfunkrat vertreten werden. Es bleibt aber eine Schieflage
im WDR. Wir erwarten, dass wir uns auch im Programm wiederfinden. Während
den christlichen Kirchen eine Vielzahl von direkten und indirekten Verkündigungssendungen
im WDR geboten wird, fehlt uns eine solche Möglichkeit. Unsere eigene monatliche
Sendung Aus der freigeistigen Landesgemeinschaft wurde uns 1993 einfach gestrichen."
Ebenso
begrüßte Petra Daheim, Landessprecherin des IBKA, die Entscheidung
des Landtages: "Der Rundfunkrat wählt den Intendanten, entscheidet
zu dessen Maßnahmen zum Programm und zur Entwicklung des WDR und hat Einfluss
auf die grundsätzliche Reform der WDR-Radio- und -Fernsehprogramme. Ich
bin erfreut, dass künftig eine klare säkulare Stimme an diesen Entscheidungen
beteiligt ist!"
Im Rundfunkrat vertreten werden die konfessionsfreien
und humanistischen Kräfte von Ingrid Matthäus-Maier, Juristin und
frühere SPD-Bundespolitikerin. Diese streitet seit über 40 Jahren
gegen das etablierte Staatskirchensystem. Matthäus-Maier: "Wir
freuen uns über die Entscheidung des Landtags. Es ist zwar erst ein Anfang,
die Entscheidung zeigt aber, dass die im Landtag vertretenen Parteien zur Kenntnis
genommen haben, dass die konfessionsfreien, humanistischen und säkularen
Kräfte in der Gesellschaft erheblich an Gewicht gewonnen haben und mit
ihren etwa 35 % Anteil an der Bevölkerung das Spektrum im Rundfunkrat im
Sinne der geforderten Pluralität des WDR-Gesetzes erweitern."
Anmerkung atheisten-info: In der BRD ist das auch was Neues! Religionsfreie werden gesellschaftlich wahrgenommen! In Österreich sind die Parteien immer noch von den Mitgliederzahlen der katholischen Kirche beeindruckt, 5.2 Millionen sind katholisch! Allerdings ist das ein dummer Irrglaube, die allermeisten Kirchenmitgliedern ist die Religion in ihrem gelebten Leben ziemlich egal. Wenn man bevölkerungsanteilmäßig z.B. fünf Rundfunkräte nach dem praktizierten Glauben vergeben täte, dann wären das mit Sicherheit fünf nichtpraktizierende Räte! Man würde wohl mehr als zehn solcher Räte brauchen, damit mit Glück ein Religiöser dran käme...