Es hat inzwischen zwar schon nachgelassen, dass multikulturell deformierte Philoislamisten Islamkritik als xenophoben Rechtsextremismus etc. einstufen, aber die Feststellung, dass es keinen Generalverdacht gegen jeden Muslim geben dürfe, ist immer noch eine göttlich-philoislamistische Wahrheit. Dabei ist die Kritik an einer Religion kein Vorwurf an jede einzelne konkrete Person, die sich dieser Religion zurechnet.
Es geht um eine Fatwa, ein islamisches Gutachten von einem Islamgelehrten, in der rechtlich geklärt wird, was das Recht im Islam zu bestimmten Fragen sagt, das "Institut für Islamfragen" der Evangelischen Allianz hat nun zur Frage, was mit Juden und Christen passiert, die unter Islamherrschaft lebend, den Islam kritisieren:
"Dass Juden und Christen [unter muslimischer Herrschaft] ihre Religion
[als geduldete Schriftbesitzer] weiter praktizieren dürfen, bedeutet nicht,
dass sie öffentlich die Religion der Muslime [den Islam], ihr Buch [den
Koran] und ihren Propheten [Muhammad] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm
- kritisieren dürfen.
Ibn al-Qayyim kommentierte Allahs Offenbarung
[im Koran]: ‚Wenn sie aber, nachdem sie eine Verpflichtung eingegangen sind,
ihre Eide brechen und euren Glauben angreifen, dann bekämpft die Anführer
des Unglaubens - sie halten ja keine Eide -, so dass sie (davon) ablassen.‘
(Sure 9,12) folgendermaßen:
‚Allah - er sei erhoben - hat den Kampf
gegen diejenigen, die ihren Vertrag nicht einhalten, befohlen. Mit ‚Vertrag‘
ist hier das Versprechen gemeint, dass sie uns [Muslimen] keine Schaden zuzufügen
und unseren Propheten [Muhammad] nicht kritisieren. Allah befahl, gegen diejenigen
zu kämpfen, die diesen Vertrag [mit den Muslimen] nicht einhalten. Allah
betrachtet die Kritik [am Islam] als einen Bruch dieses Vertrags. Er erwähnte
ausgerechtet diesen Vertragsbruch [die Kritik am Islam in diesem oben genannten
Koranvers], um zu zeigen, dass dieser eine Vers der Hauptanlass ist, aufgrund
dessen der Kampf [gegen Nichtmuslime] vorgeschrieben wurde. Deshalb gilt demjenigen,
der einen solchen Vertragsbruch verübt [den Islam kritisiert], eine schwere
Strafe. Dies war in solchen Fällen die Vorgehensweise des Propheten Allahs
[Muhammad] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Er [Muhammad] erklärte
denjenigen für vogelfrei, der Allah oder seinem Propheten Schaden zugefügte,
oder der Allahs Religion [den Islam] kritisierte‘."
Alles klar?
Und in den Ländern, wo der Islam herrscht und Juden und Christen gegen
eine Steuer geduldet sind, dort ist das eben so, dort braucht der Islam keine
philoislamistischen Helferiche, dort hilft das Islamrecht auf die traditionell
blutige Art. Religionslose Personen fanden in der Fatwa keine Erwähnung,
weil die haben im realen Islam sowieso keinerlei Rechte...