Laut Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsakte
auf digitalem Weg anbieten, darunter kann auch der Kirchenaustritt fallen.
Dies ist jedoch in keinem Bundesland der Fall. Der Kirchenaustritt ist nur in
Person beim Standesamt oder einem Notariat möglich. Alle Termine sind für
Monate ausgebucht.
Beispielsweise Baden-Württemberg beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
von 2008. Dieses stellt fest, dass ein vereinfachter bzw. formloser Austritt
weniger Klarheit "über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit und auch
den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung" biete.
In Zeiten eines digitalen Personalausweises ist diese Argumentation jedoch technisch
überholt. Daher fordern wir mit dieser Petition die Landesjustizminister:innen
und den Bundesfinanzminister Marco Buschmann dazu auf eine angemessene digitale
Möglichkeit des Kirchenaustritts zu schaffen und die Kommunen anzuweisen den
Online-Kirchenaustritt umzusetzen.
Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Dies beinhaltet
auch, auf Wunsch aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten. Die angestiegene
Anzahl der Kirchenaustritte und die monatelang ausgebuchten Termine bei den
Standesämtern zeigen eine erhebliche gesellschaftliche Ablehnung einer Institution,
die nachweislich Verbrechen gegenüber Kindern und Jugendlichen verschleiert
und die Täter vor einem rechtsstaatlichen Strafverfahren bewahrt.
Zusätzlich wird jede Person, die aufgrund der Terminproblematik keinen Termin
zum Kirchaustritt erhält, dazu gezwungen diese Institution monatlich in Form
der Kirchansteuer mitzufinanzieren.
Anmerkung atheisten-info: In Österreich läuft das einfacher, hier sind nicht Standesämter, sondern die Bezirkshauptmannschaften und die städtischen Magistrate für den Religionsaustritt zuständig, dazu braucht man keine Terminvorgaben, sondern man geht auf die zuständige Amtstelle in der BH oder am Magistrat und meldet sich von seiner Religion ab. Seinerzeit als im 19. Jahrhundert mit der Eintragung der Religionsfreiheit ins Staatsgrungesetz der Religionsaustritt zum Bürgerrecht wurde, musste der Staat handeln, weil die katholische Kirche hatte sich auf den kirchlichen Standpunkt gestellt, wer getauft worden sei, wäre auf ewig ein zahlendes katholisches Kirchenmitglied. Das Staatsgrundgesetz hob dieses katholische Prinzip auf und man musste dann eben beim Staat das Ende der Mitgliedschaft melden und die vom Staat davon verständigte katholische Kirche hatte das zur Kenntnis zu nehmen! Also weiterhin: Auf zur BH oder zum Magistrat und raus aus der Kirche, wenn man nicht religiös ist! Die jährliche Belohnung für den Kirchenaustritt liegt bei 1,1% des steuerpflichtigen Einkommens!
Den Online-Kirchenaustrtt gibt es derweilen weder bei uns noch in der BRD...