In einer Aussendung nachmittags am 18.11.2023 stellte Hartmut Krauss diese Forderung:
Dem Gesamtgemälde des innen- und außenpolitischen Desasters der Ampelkoalition
wird nun auch noch haushaltspolitisches Versagen hinzugefügt. So hat jetzt
das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Bundesregierung
für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit sind 60 Milliarden Euro für
die umstrittene "Klimaschutzpolitik" auf Eis gelegt. Zudem werden
mit diesem Urteil generell auch der "Rums-Bums-Schuldenpolitik" die
Grenzen aufgezeigt.
"Die Ampel hatte ihr Haushaltsmanöver relativ pauschal damit gerechtfertigt,
dass die Investitionen in Klimaschutzprojekte die wirtschaftlichen Folgen abmildern
sollen, die die Corona-Pandemie verursacht habe. Dies reichte dem Verfassungsgericht
aber nicht aus. Das Gericht verlangt, dass es zwischen der Krise und den Mitteln,
die für deren Bewältigung eingesetzt werden, einen Zusammenhang gibt. Und
diesen Zusammenhang muss der Gesetzgeber sehr genau begründen." (Tagesschau)
Empfang des islamisch-nationalistischen Autokraten und Hamas-Unterstützers
Erdogan im Bundeskanzleramt – ein weiterer schändlicher Tiefpunkt der deutschen
Außenpolitik
Unter der Herrschaft der AKP und ihres Führers Erdogan ist die Türkei zu einer
reaktionären islamisch-nationalistischen Wahl-Autokratie mit eindeutig totalitären
Zügen verkommen. Ein Land dieser Konstitution dürfte niemals militärischer
und politischer "Partner" säkular-demokratischer Rechtsstaaten und
schon gar kein "EU-Kandidat" sein.
Hinzu kommt, dass Erdogan ein perfider Hetzer ist, der die Hamas als "Befreiungsorganisation"
und Israel als "Terrorstaat" bezeichnet. Dabei ist auch zu berücksichtigen,
dass Erdogan mit dieser Propaganda von der großen Mehrheit der türkischen
Muslime und von einem Großteil der türkischen und arabischen Muslime in Deutschland
bejubelnd unterstützt wird.
Im Grunde wären das Voraussetzungen für eine breite zivilgesellschaftliche
Massendemonstration.