In einem Meinungsartikel von C. Schwennicke https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100302802/cdu-grundsatzprogramm-islam-gehoert-inzwischen-zu-deutschland.html wird zum einen der Islam „als totalitärste und annährend illiberalste unter den Weltreligionen“ richtig beschrieben und erkannt, dass er „per se resistent gegen Veränderung und weitestgehend immun gegen jede Form der Aufklärung und Säkularisierung“ ist. Auch die universelle Herrschaftsanmaßung des Islam wird zutreffend benannt. Bei Apostasie drohe Gefahr für Leib und Leben, Staat und "Religion" seien untrennbar verknüpft. Das islamische Frauenbild, so Schwennicke, "ist ebenso inakzeptabel wie seine Rechtsordnung und seine Homophobie." (Die herrenmenschliche Ungläubigenfeindlichkeit des Islam und der islamische Antisemitismus hätten noch hinzugefügt werden sollen.)
Angesichts der Masse von migrationsimportierten Muslimen, die zudem eine
im Vergleich zu Einheimischen und nichtmuslimischen Einwanderern höhere Geburtenrate
aufweisen, rät Schwennicke dennoch im Grunde zur Kapitulation, wobei die "Religionsfreiheit"
als selbstfesselndes Tabu bzw. praktisch-kritische Tätigkeitshemmung
dogmatisiert wird.
"Die Religionsfreiheit gehört zu den höchsten Gütern des Grundgesetzes,
die es zu achten gilt. Ebenso gilt es, die Realitäten anzunehmen und sich auf
eine Gesellschaft einzustellen, in der der Islam in Deutschland eine maßgebliche
politische und gesellschaftliche Kraft stellt. Mit jedem Tag mehr."
Man sieht hier einmal mehr, dass eine islamkritische Einstellung ohne den Willen
zu einer grundlegenden gesellschaftlichen (machtpolitischen) Veränderung im
Sinne der Durchsetzung einer echten/wehrhaften säkularen Demokratie nichts
wert ist. Er reicht nicht aus zu sehen und zu rufen, dass das Fell des Bären
schmutzig ist und gewaschen werden müsste. Es gilt auch, das selbstfesselnde
Tabu zu brechen, den Wassereimer zu füllen und das "Fell" zu
säubern.
Von zentraler und grundlegender Bedeutung ist hier zunächst die Überwindung
der selbstzerstörerischen Auslegungswillkür, nach der die "Religionsfreiheit"
abstrakt-dogmatisch und unbeschränkt als Obergrundrecht verabsolutiert bzw.
inthronisiert wird und damit religiöse Weltanschauungen gegenüber nichtreligiösen
Weltanschauungen entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz privilegiert werden.
De facto läuft diese ideologische Rechtsdogmatik auf das Paradoxon hinaus,
den Islam mit seiner durch und durch grund- und menschenrechtswidrigen Normativität
unter den Deckungsschutz des Grundgesetzes zu stellen, dessen "Ordnungsphilosophie"
ihm wiederum diametral widerspricht. D.h.: Wer dem Islam legislativ, exekutiv
und judikativ (sowie journalistisch - vierte Gewalt) unbeschränkte "Ausübungsfreiheit"
einräumt, leistet an entscheidender Stelle Beihilfe zur Zerstörung der säkularen
Gesellschaftsordnung.
Islam und Grundgesetz
Die Festsetzung und Ausbreitung des Islam stellt für eine nach säkular-demokratischen
Prinzipien und Regeln gestaltete Gesellschaft eine zunehmend bedeutsamere Herausforderung
dar. Denn als aktiver Garant und Beschützer der Grund- und Menschenrechte gilt
für den säkular-demokratischen Rechtsstaat die Prämisse, dass die religiösen
Glaubenssysteme innerhalb der 'Moderne' nur in einer Form akzeptiert werden
können, in der die Grund- und Menschenrechte nicht verletzt werden. Aus diesem
Grunde ist eine kritische Bewertung der rituellen und normativen Grundgehalte
der jeweiligen Religion bzw. religiösen Weltanschauung unverzichtbar. Insofern
rituelle und normative Religionsaspekte mit Grund- und Menschenrechten kollidieren
bzw. diese verletzten, muss das Recht auf positive Religionsfreiheit im Sinne
einer konsequenten Prioritätssetzung eingeschränkt werden, d. h. der Grundsatz
gelten:
Grund- und Menschenrechte vor positiver Religionsfreiheit. Deshalb kann
es auch keine absolute bzw. unbeschränkte Glaubensfreiheit geben und etwa zugelassen
werden, dass bestimmte Gruppen ihr gesamtes Verhalten an den Lehren eines Glaubens
ausrichten, der in wesentlichen Aussagen und Vorschriften elementaren Grund-
und Menschenrechten widerstrebt.
Im Verständnis des Grundgesetzes ist Religion implizit als modernisierte Religion
unterstellt, also als "Privatreligion", die ihre von der antifeudalen
Revolution erteilte Lektion verstanden und ihre Platzanweisung akzeptiert hat.
Ein solches modernes, individualrechtliches Religionsverständnis kann aber
nicht unversehens auf den Islam übertragen werden. Denn: "Den Religionswandel
des Christentums in Richtung einer Privatisierung der Religion als Folge der
Moderne, d. h. die Säkularisierung, lassen selbst liberale Muslime für den
Islam nicht zu" (Tibi 1996, S. 231). Entsprechend ist der Islam, der in
Abhängigkeit von konkreten Kräfteverhältnissen nach alleiniger Geltungsmacht
strebt, nicht einfach nur ein privates Glaubenssystem, sondern eine umfassende
Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie. Als solche ist
er aber – wie jede nach totalitärer Deutungs- und Normierungsmacht strebende
Weltanschauung – nicht durch Artikel 4 GG geschützt.“ (…)
https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/gam-ev-saekulare-lebensordnung-vs-islamisches-gottesrecht/