Gegen die perfide Verleumdung von Islamkritik

GAM-Newsletter vom 5.3.2024:

Das (parteien-)staatliche Herrschaftskartell zielt systematisch darauf ab, das erkämpfte Recht auf religionskritische Meinungsäußerung in Bezug auf den Islam zu eliminieren und damit eine wesentliche Säule der säkular-demokratischen Gesellschafts- und Lebensordnung zu zerstören, wie sie sich im Zuge der europäischen Aufklärungsbewegung herausgebildet hat. Zu diesem reaktionären Zweck wird Kritik an der grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung des Islam pauschal als „Islamfeindlichkeit“, „Muslimfeindlichkeit“, „antimuslimischer Rassismus“ etc. diskriminiert und dementsprechend eine antidemokratische Drohkulisse aufgebaut.

Wie weit diese perfiden Machenschaften der Regierenden gehen, zeigt laut Tagesspiegel das aktuelle Beispiel des Berliner SPD-Fraktions- und Parteivorsitzenden Raed Saleh: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-spd-chef-saleh-will-auch-kampf-gegen-islamfeindlichkeit-in-landesverfassung-verankern-11258239.html Dieser setzt (heute überwiegend von muslimischer Seite verkörperten) Antisemitismus und Rassismus mit Islamkritik gleich, diffamiert diese als "Islamfeindlichkeit" und will deren Bekämpfung in der Landesverfassung festschreiben. Genau das Gegenteil ist aber im Interesse der wehrhaften Verteidigung der säkular-demokratischen Verfassungsordnung dringend erforderlich, nämlich der Kampf gegen die Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur und die darin glaubensdogmatisch festgeschriebene Ungläubigenfeindlichkeit. Es wird höchste Zeit, für entsprechende politische Verhältnisse zu sorgen.

Saleh repräsentiert den klassischen Fall eines bekennenden Islamgläubigen, der nach außen formal angepasst erscheint, damit – in Ausnutzung der „bunten“, de facto proislamischen Quotenideologie – in politische Institutionen Eingang findet und dort dann Interessenpolitik im Sinne der Umma betreiben kann. Andererseits gelangen islamkritische nichtmuslimische und ex-muslimische Migranten nur sehr selten in gleichrangige Positionen, weil ihnen diese bevorzugende proislamische Quotierung verschlossen bleibt.

Einen kleinen Dämpfer erhielt das islamapologetische/antiislamkritische Herrschaftskartell jetzt durch ein Gerichtsurteil in zweiter Instanz. So muss das Bundesinnenministerium seine abwegige Diffamierungsstudie "Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz" einstampfen, da diese die Persönlichkeitsrechte des Publizisten Hendryk Broder verletzt habe. "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse den Schutz vor Äusserungen, die – ohne im engeren Sinn ehrverletzend zu sein – ‚geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken", so das Gericht. Es verbiete dem Staat, "sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äussern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren". Der Staat könne zwar weiterhin Studien erstellen und veröffentlichen, müsse dabei aber sachlich bleiben – etwa indem er deutlich mache, dass der Inhalt der Studie nicht die amtliche Position sei.
(NZZ:
https://www.nzz.ch/international/wegen-broder-innenministerium-laesst-studie-zu-muslimfeindlichkeit-einstampfen-ld.1819781 )