Wieder
etwas
für die Rechtspopulisten?
Die Stadt Freiburg (Schweiz) hat angeordnet, dass
den Empfängerinnen von Sozialleistungen, die sich weigern, das muslimische Kopftuch
abzulegen, diese Leistungen für drei Monate um fünfzehn Prozent gekürzt werden
können. Gegen diese Entscheidung läuft zurzeit ein Verfahren.
Die Argumentation
der Stadt: Die Frauen würden wegen ihrer Weigerung, ohne Kopftuch in die
Öffentlichkeit zu gehen, keine Arbeit finden und deswegen jahrelang von der
Sozialhilfe leben. Auch in anderen Kantonen wartet man auf die gerichtliche
Entscheidung im Freiburger Verfahren. Offenbar wird angenommen, dass Sozialleistungen
im Wege des beharrlichen Kopftuchtragens erworben werden können.
Da
man weiß, dass jede Versicherungsleistung, jede Sozialleistung immer wieder
auch Missbrauch hervorruft, sollte man darüber durchaus offen debattieren.
Man erinnere sich an Beispiele: Etwa in Österreich an die Wellen der Frühpensionierungen,
frühzeitige Arbeitsunfähigkeit wurde zur Epidemie. Oder vor Jahren als ledige
Mütter ein höheres Karenzgeld erhielten und dadurch die Zahl der ledigen Mütter
enorm anstieg. Oder die starke Zunahme der Geburtenrate in den Farbigenghettos
in den USA als dort kinderreiche Mütter großzügige staatliche Hilfen bekamen,
was Präsident Clinton dann abschaffen musste. Es ist durchaus möglich, durch
muslimische Kopftücher am Arbeitsmarkt schwer vermittelbar zu werden. Die Ablehnung
des Islams ist in Europa sehr weit verbreitet, diese Ablehnung lässt sich nicht
mit moralischen Appellen wegargumentieren.
Kopftücher fördern die Ablehnung
enorm, also sind Arbeitskräfte mit Kopftuch schwer vermittelbar und brauchen
Sozialhilfe. Das ist zwar sehr grotesk, hat jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit
...!