Abmeldung vom Religionsunterricht

Jedes Jahr zum Schulbeginn wieder aktuell!

In Österreich gibt es zwar einen staatlichen Religionsunterricht für Kinder, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, aber es gibt keinen Zwang, diesen Religionsunterricht besuchen zu müssen. Bis zum Alter von vierzehn können die Eltern ihre Kinder abmelden, ab 14 dürfen die Kinder das selbst. Und zwar bedingungslos! Man muss sich dabei an folgende Regelung halten: die Abmeldung muss schriftlich innerhalb der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres erfolgen, die Abmeldung gilt nur für das laufende Schuljahr und kann widerrufen werden.

Diese Regelung wurde bereits im 19. Jahrhundert mit der Einführung der Religionsfreiheit geschaffen. Trotzdem versuchen auch im 21. Jahrhundert immer noch katholische Fanatiker in den Schulen, diese Regelungen zu hintertreiben: sie verlangen Unterschriften der Eltern oder schriftliche Begründungen für die Abmeldungen. Das ist eindeutig ungesetzlich! Der § 2 (1) des Schulzeitgesetzes regelt das Abmelderecht, der Erlass BMUKK-10.014/2-III/3/2007 legt eindeutig fest, dass jede Beeinflussung der Entscheidung der SchülerInnen oder deren Eltern zu unterlassen ist (Verletzung der grundrechtlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit!).

Auch die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist freiwillig, niemand kann gezwungen werden, in die Kirche zu gehen, beichten zu gehen oder sonst an irgendwelchen religiösen Dingen teilzunehmen.

Die Information der SchülerInnen über diese Umstände ist in manchen Schulen seit Jahrzehnten üblich, in manchen Schulen wird es geheim gehalten.

Um Missstände in Sachen Abmeldung vom Religionsunterricht hintanzuhalten sandte der Vorsitzende des Zentralrates der Konfessionsfreien, Univ.Prof. Dr. Heinz Oberhummer anlässlich des Schulbeginns an die österreichischen Schulleitungen einen Brief:

In vielen Schulen gibt es von der Schulverwaltung aufgelegte Abmeldeformulare, wenn es solche nicht gibt, schreibe man:

An die Direktion
der Soundso-Schule
Dortunddort Straße ??
???? Irgendwo

Betrifft: Abmeldung vom Religionsunterricht

Ich, Mathilde Mustermann, Schülerin der ?. Klasse, Religionsbekenntnis soundso, melde mich hiermit gemäß § 2 (1) Schulzeitgesetz und § 1 (2) Religionsunterrichtsgesetz vom Religionsunterricht ab.

Datum:

Unterschrift:

Irgendwelche zusätzliche Forderungen seitens von Lehrkräften oder der Schulleitung sind gesetzes- und verfassunsgwidrig.