In Österreich gibt es zwar einen staatlichen Religionsunterricht für Kinder,
die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, aber es gibt keinen Zwang,
diesen Religionsunterricht besuchen zu müssen. Bis zum Alter von vierzehn
können die Eltern ihre Kinder abmelden, ab 14 dürfen die Kinder das selbst.
Und zwar bedingungslos! Man muss sich dabei an folgende Regelung halten: die
Abmeldung muss schriftlich innerhalb der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres
erfolgen, die Abmeldung gilt nur für das laufende Schuljahr und kann widerrufen
werden.
Diese Regelung wurde bereits im 19. Jahrhundert mit der Einführung
der Religionsfreiheit geschaffen. Trotzdem versuchen auch im 21. Jahrhundert
immer noch katholische Fanatiker in den Schulen, diese Regelungen zu hintertreiben:
sie verlangen Unterschriften der Eltern oder schriftliche Begründungen für die
Abmeldungen. Das ist eindeutig ungesetzlich! Der § 2 (1) des Schulzeitgesetzes
regelt das Abmelderecht, der Erlass BMUKK-10.014/2-III/3/2007 legt eindeutig
fest, dass jede Beeinflussung der Entscheidung der SchülerInnen oder deren Eltern
zu unterlassen ist (Verletzung der grundrechtlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit!).
Auch
die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist freiwillig, niemand kann gezwungen
werden, in die Kirche zu gehen, beichten zu gehen oder sonst an irgendwelchen
religiösen Dingen teilzunehmen.
Die Information der SchülerInnen
über diese Umstände ist in manchen Schulen seit Jahrzehnten üblich, in manchen
Schulen wird es geheim gehalten.
Um Missstände in Sachen Abmeldung vom Religionsunterricht hintanzuhalten sandte der Vorsitzende des Zentralrates der Konfessionsfreien, Univ.Prof. Dr. Heinz Oberhummer anlässlich des Schulbeginns an die österreichischen Schulleitungen einen Brief:
In vielen Schulen gibt es von der Schulverwaltung aufgelegte Abmeldeformulare,
wenn es solche nicht gibt, schreibe man:
An die Direktion
der Soundso-Schule
Dortunddort Straße ??
???? Irgendwo
Betrifft:
Abmeldung vom Religionsunterricht
Ich, Mathilde Mustermann, Schülerin der ?. Klasse, Religionsbekenntnis soundso, melde mich hiermit gemäß § 2 (1) Schulzeitgesetz und § 1 (2) Religionsunterrichtsgesetz vom Religionsunterricht ab.
Datum:
Unterschrift:
Irgendwelche zusätzliche Forderungen seitens von Lehrkräften oder der Schulleitung sind gesetzes- und verfassunsgwidrig.