Kruzifixterror in der Schweiz

Wie die NZZ am 10.10.2010 berichtete, wurde in der Schweiz der Lehrer Valentin Abgottspon an der Orientierungsschule Stalden fristlos entlassen, weil er aus seiner Klasse das Kruzifix entfernt hatte. Begründet wird die Entlassung damit, dass das gegenseitige Vertrauensverhältnis gestört sei: "die Schulbehörde muss davon ausgehen, dass der ordentliche Schulbetrieb mit Ihnen nicht mehr gewährleistet ist".

Das Kreuz hatte der Lehrer schon vor einiger Zeit entfernt, das "Vertrauensverhältnis" wurde offenbar endgültig dadurch gestört, dass Abgottspon im heurigen Sommer als Präsident der Walliser Sektion der Freidenker-Vereinigung bei der kantonalen Dienststelle für Unterrichtswesen vorstellig wurde und verlangte, die Schulleitungen zu informieren, dass gemäß eines Bundesgerichtsurteil von 1990 (BGE 116 Ia 252ff) auf Wunsch von Eltern das Kruzifix in Schulräumen anstandslos zu entfernen ist. Im Weiteren kritisierte der Lehrer, dass kirchliche Feste wie Erstkommunion oder Firmung nicht nur im Religionsunterricht, sondern auch im Werken, Singen und Deutsch vorbereitet würden. Der Präsident der Freidenker-Vereinigung verlangte, dass sich die Schule konsequent religiös neutral verhalte.

Steinigung sind heutzutage nur noch in Ländern wie Iran, Afghanistan oder Saudi Arabien möglich. Fristlose Entlassung eines Lehrers, der seine Meinungs- und seine Religionsfreiheit in Anspruch nimmt, könnte man sarkastisch die durch die europäische Aufklärung verbesserte Version davon nennen. Es ist ein klarer Rückfall ins 19. Jahrhundert, in den Vormodernismus, die Schweizer Freidenker werden sich diesen religiösen Terror gegen ihren Funktionär nicht bieten lassen.

Anzumerken kann man dazu noch: Da haben die Katholerer wieder einmal die große Chance verpasst, gemäß Mt 5,43-45 hätten sie anders handeln müssen: "Liebet eure Feinde, segnet, die euch verfluchen, tut Gutes denen, die euch hassen, bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen: So werdet Ihr Kinder eures Vaters im Himmel sein." Aber diesen Jesus-Paragrafen sind die katholische Kirche und ihre weltlichen Knechte ohnehin noch niemals tatsächlich gefolgt ...

PS: Die fristlose Entlassung wurde im November 2012 gerichtlich aufgehoben, siehe Info Nr. 1150.