Bischof muss bei Wahrheit bleiben

Urteil letzter Instanz:
Auch Bischöfe müssen bei der Wahrheit bleiben! Zumindest im weltlichen Leben!

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem am 23.8.2011 zugestellten Urteil fest, dass "die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes" genießt. Damit hat die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Michael Schmidt-Salomon, dem Vorstandssprecher der deutschen Giordano-Bruno-Stiftung, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.

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