Das deutsche Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem am 23.8.2011 zugestellten Urteil fest, dass "die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes" genießt. Damit hat die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Michael Schmidt-Salomon, dem Vorstandssprecher der deutschen Giordano-Bruno-Stiftung, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende gefunden.
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