Hannes Jarolim (Justizsprecher der SPÖ) und Daniela Musiola (Verfassungssprecherin
der Grünen) stellen das Konkordat und die damit einhergehenden Privilegien und
Sonderstellungen der katholischen Kirche - insbesondere bei der Strafverfolgung
- in Frage. Beide treten für eine strikte Trennung von Staat und Kirche
ein. Der Zentralrat der Konfesssionsfreien begrüßt diesen mutigen Vorstoß,
der vor allem für die Rechte und Grundrechte der etwa zwei Millionen Bürger
und Bür-gerinnen "ohne religiöses Bekenntnis" von großer Bedeutung
ist.
Das Verbot der Diskriminierung - unter anderem auf Grund der Religion
oder der Weltanschauung - ist in unseren Grundrechtskatalogen (Europäische Menschenrechtskonvention
usw.) verankert, was nichts anderes bedeutet, als ein Verbot jeder Privilegierung.
Eine einsetzende Diskussion über die rechtliche Sonderstellung der katholischen
Kirche, und der Religionen im Allgemeinen, wäre eine bemerkenswerte Entwicklung
in Richtung einer modernen Demokratie.
Die Konfessionsfreien fordern
vom österreichischen Staat jene Rechte ein, die allen Bürgern und Bürgerinnen
seit fast 50 Jahren verfassungsmäßig zustehen (Europäische Menschenrechtskonvention;
1964), nämlich die völlige rechtliche Gleichstellung aller, unabhängig der religiösen
oder weltanschaulichen Überzeugungen. Die Grundvoraussetzung für die Herstellung
dieser rechtlichen Gleichstellung ist die ersatzlose Abschaffung sämtlicher
Privilegien, die den Religionen unrechtsmäßig immer noch gewährt werden.