Wie der britische Sender BBC am 8.11.2011 berichtete, entschied der zuständige
Richter zugunsten einer Frau, die als Kind von einem im Jahr 2006 verstorbenen
Priester der Diözese Portsmouth sexuell missbraucht worden war. Der Richter
erklärte, die Diözese könne für die Tat "indirekt verantwortlich"
gemacht werden. Das Gericht hatte bereits im Juli entschieden - das Urteil wurde
aber erst jetzt der Öffentlichkeit bekannt. Gegen das Urteil kann die Kirche
Berufung einlegen.
Den Anwälten der Klägerin zufolge ist es das erste Mal,
dass ein Gericht aufgefordert war, darüber zu entscheiden, ob die Beziehung
zwischen einem katholischen Priester und seinem Bischof vergleichbar mit einem
Arbeitsverhältnis ist. Die Kirche hatte dem Bericht zufolge betont, es bestehe
kein formales Arbeitsverhältnis. Das Gericht sah jedoch eine professionelle
Beziehung unter anderem deshalb als gegeben an, da der Priester im Namen der
Kirche habe handeln können. Der Vertreter der Kirche betonte, sexueller Missbrauch
werde sehr ernst genommen und bekämpft. Die Kirche wolle sich ihrer Verantwortung
nicht entziehen.
In den USA laufen ähnliche Verfahren. Wenn dieses
Urteil in Großbritannien rechtskräftig wird und auch in anderen Ländern von
Opfern in diesem Sinne geklagt wird, kann das nicht nur dazu führen, dass Schadenshaftungen
in weit größerem Umfang auf die katholische Kirche zukommen, sondern auch das
"Kirchenfürsten" wie Bischöfe und auch Papst Ratzinger persönlich
dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Speziell bezüglich der bis vor
kurzem geübten Vorgangsweise, einschlägige Straftäter nicht anzuzeigen, sondern
sie bloß zu versetzen und dadurch die Fortsetzung ihrer Straftaten zumindest
zu begünstigen, könnte auch beträchtliche Konsequenzen bezüglich der Verjährung
haben, weil die Kirche als Institution für Straftaten Vorschub geleistet hätte.