Bischof Laun und die "Auschwitz-Lüge"

Aus dem STANDARD vom 3.12.2011:

Die Schrecksekunde hat etwas gedauert: Eine Woche, nachdem der Salzburger Weihbischof Andreas Laun als Vertreter der katholischen Kirche bei der Enthüllung einer Gedenktafel hinsichtlich der von den Nationalsozialisten 1938 am Salzburger Residenzplatz inszenierten Bücherverbrennung seine Ansichten zum Thema ausbreitete, hagelt es Proteste.
"Wir sind natürlich entsetzt darüber, was die Nazis getan haben. Aber stellen Sie sich vor, ein Verlag würde Hitlers Mein Kampf neu auflegen wollen. Wir würden es verbieten, wir verlangen ja auch, dass gewisse Inhalte im Internet gesperrt werden", sagte Laun bei seiner Ansprache, der neben anderen auch der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Marko Feingold, Bürgermeister Heinz Schaden (SP) und Ex-SP-Landesparteichef Karl Steinocher beiwohnten. Dann Laun weiter: Man müsse darüber reden, "mit welchen Mitteln man sich wehren darf - auch wenn man keine Verbrennung veranstalten würde".
Im Gespräch mit der Gratiszeitung Bezirksblätter legte Laun im Anschluss an die Gedenkveranstaltung dann noch nach: "Wenn man die Auschwitz-Lüge unter Gefängnisstrafe stelle, müsse man auch darüber reden, wer entscheidet, was gutes und was gefährliches Gedankengut sei", wird Laun in indirekter Rede wiedergegeben.
Für die Salzburger Jungen Sozialdemokraten war damit das Maß voll: Laun habe "die Bücherverbrennung der Nationalsozialisten mit dem Verbotsgesetz gleichgesetzt und damit indirekt gerechtfertigt", empören sich die Jusos. "Er ist als kirchlicher Würdenträger untragbar. Erzbischof Kothgasser soll sich entschuldigen." (..)

Da kann man dem Herrn Hilfsbischof Laun Hilfestellung geben:

Hitlers "Mein Kampf" ist zurzeit noch urheberrechtlich geschützt, weil die Urheberrechte vom Land Bayern 1945 in Besitz genommen wurden und Bayern als Rechteinhaber den Druck des Buches nicht erlaubt, vor einiger Zeit musste z.B. ein Verlag in Tschechien deswegen seine Neuauflage von "Mein Kampf" einstampfen. 2015 sind es 70 Jahre, dass Hitler tot ist, seine "Werke" verlieren damit den Urheberrechtsschutz und könnten von jedermann nachgedruckt werden. Es bedürfte dann eines dezidierten Buchverbotes. Öffentliche Bücherverbrennungen müsste man deswegen allerdings keine veranstalten.

Dass die "Auschwitzlüge" strafbar ist, das haben die Gesetzgeber entschieden
, die Gesetzgeber entscheiden darüber, was als gefährliches Gedankengut zu betrachten ist. In Deutschland steht das im § 130 Abs. 3 StGB, in Österreich im NS-Verbotsgesetz §3g und 3h. Eine öffentliche Bücherverbrennung ist dazu ebenfalls überflüssig.

Überflüssig ist es offenbar auch, solche Leute wie den Hilfsbischof Laun auf antifaschistische Gedenkveranstaltungen einzuladen, einen Laun braucht man dort so dringend wie ein Loch im Kopf.