Meldung von kath.press vom 28.2.2012:
Bischofskonferenz: Ausgetretene
können kirchlich begraben werden
Neue Richtlinien der Bischofskonferenz betonen
seelsorgliche Begleitung von Angehörigen und definieren Kriterien für eine situationsgemäße
Entscheidung des Pfarrers
Ausgetretene können kirchlich begraben werden,
wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht.
Das geht aus den neuen "Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen,
die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind" hervor. Sie sind
im aktuellen Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht
und enthalten Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers
im Einzelfall. Ziel der Regelungen ist es, den gläubigen Familienmitgliedern
des Verstorbenen bei der Feier des Begräbnisses Hilfe durch die Kirche anzubieten.
Wenn
die Angehörigen von Ausgetretenen "um den Beistand der Kirche ersuchen,
muss der Pfarrer klären, ob und in welcher Form dies möglich ist", halten
die Regelungen als grundlegende Voraussetzung fest. Unterschieden wird in der
Folge zwischen drei Formen der seelsorglichen Begleitung: Ein "ortsübliches
kirchliches Begräbnis" ist dann bei einem Ausgetretenen möglich, wenn der
"Wunsch nach Wiederaufnahme" in die Kirche im Testament oder vor Zeugen
glaubhaft zum Ausdruck gebracht oder "ein Zeichen der Kirchenzugehörigkeit"
gesetzt wurde.
Hat der Ausgetretene im Hinblick auf das eigene Begräbnis
"das Mitwirken der Kirche nicht ausdrücklich ausgeschlossen", dann
kann "eine Feier der Verabschiedung" gehalten werden. Vorgesehen
dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle und am Grab,
jedoch keine eigene Messfeier. Wenn jedoch jemand klar zu erkennen gegeben hat,
"kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen
Glauben losgesagt hat, dann ist das zu respektieren". In solchen Fällen
kann der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter die Angehörigen hinter dem Sarg
und ohne liturgische Gewänder begleiten, "um mit ihnen zu beten".
Als
Begründung für diese Vorgangsweise wird festgehalten, dass die christliche Gemeinde
die Aufgabe hat, die trauernden Hinterbliebenen zu begleiten und zu trösten.
Dies geschieht, "indem sie die christliche Auferstehungshoffnung verkündet
und für den verstorbenen Menschen Gottes Barmherzigkeit erbittet". Gleichzeitig
hat die Gemeinde die Aufgabe, sich von einem Menschen zu verabschieden, "der
durch die Taufe in den Leib Christi eingegliedert worden ist und daher immer
mit der Kirche Verbunden bleibt, selbst wenn er die kirchliche Gemeinschaft
offiziell verlassen hat".
Dass es in Österreich das Grundrecht auf Religionsfreiheit gibt, interessiert
die katholische Kirche nicht. Der Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes von
1867 lautet: "Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann
gewährleistet. Der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem
Religionsbekenntnisse unabhängig; doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten
durch das Religionsbekenntnis kein Abbruch geschehen. Niemand kann zu einer
kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen
werden, in sofern er nicht der nach dem Gesetze hiezu berechtigten Gewalt eines
anderen untersteht."
Es kann doch wohl nicht angenommen werden,
dass ein Verstorbener der Gewalt der katholischen Kirche und deren Komplizen
in seiner Anverwandtschaft untersteht. Jemandem der religionsfrei gelebt hat,
muss auch das Recht gesichert bleiben, religionsfrei bestattet zu werden.
Dass irgendwelche katholisch verseuchte Anverwandte dem Pfarrer irgendwelche
Lügengeschichtlein darüber erzählen können, der Ausgetretene hätte den Austritt
bereut oder wollte gar eh gerade wieder katholisch werden, liegt doch wohl auf
der Hand.
Der ORF berichtete bereits am 2.11.2007 in der Sendung
"Religion aktuell", dass die katholische Kirche in der Regel den Wünschen
von Angehörigen nachkommt, auch ausgetretene Ex-Katholiken mit einem katholischen
Begräbnis zu verabschieden. Jetzt will man diese Aufdringlichkeit institutionalisieren.
Das Begräbnis des 1996 verstorbenen italienischen Schauspielers Marcello Mastroianni wurde
trotz dessen bekannter atheistischen Gesinnung von einem Priester
in katholischer Selbstherrlichkeit religiös gestört. Der 1997
verstorbene Münchner Schauspieler Helmut Fischer ("Monaco Franze")
hatte sich daraufhin noch zu Lebzeiten per Notariatsakt solche Eingriffe verbeten.
Muss
sich jetzt in Österreich ein Religionsfreier mit katholischer Verwandtschaft
irgendwo zusätzlich registrieren lassen, damit nach seinem Todes seine Religionsfreiheit
nicht mit katholischer Lüge, List und Gewalt beseitigt werden kann? In der
Gegenreformation wurden die Menschen mit Gewalt wieder katholisch gemacht, im
21. Jahrhundert versucht man solches jetzt - unbarmherzig per christlicher Barmherzigkeit
- mit verlogener Hinterlist nach dem Tode.
Vorschlag für nächste Aktionen:
Stürmt die Geburtskliniken und nottauft dort die Neugeborenen, weil es kommt
ja immer öfter vor, dass Kinder nicht schon als Säuglinge der katholischen Kirche
in den Rachen geschmissen werden.
Und auf den Standesämtern könnten Pfarrer
- vielleicht mittels Bauchladen - den Brautpaaren das katholische Ehesakrament
aufdrängen, um die katholische Ehefrequenz zu steigern.
Bei den Todesfällen
werden pfaffenlose Begräbnisse immer mehr, eine Nachschau der letzten Woche
bei den Todesanzeigen in den OÖNachrichten zeigte: im Großraum Linz steht das
Verhältnis von Verabschiedungen im Urnenhain ohne Anführung von religiösen
Begleitgeräuschen wie Seelenmessen zu kirchlichen Bestattungen
ca. 4:1. Da vor allem im städtischen Bereich der katholischen Kirche somit
nicht nur die Lebenden, sondern auch die Toten abhanden kommen, will man nun
die Toten rekatholisieren, weil die können sich nimmer dagegen wehren. Die r.k.
Kirche braucht für die erfolgreiche Missionierung von Verstorbenen nur religös behinderte Verwandte.
PS: siehe auch Info Nr. 771!