Katholische Attacke auf tote Konfessionsfreie!

Unglaubliche Frechheit!
Katholische Kirche plant, Ungläubige nach dem Tode religiös zu belästigen!

Meldung von kath.press vom 28.2.2012:
Bischofskonferenz: Ausgetretene können kirchlich begraben werden
Neue Richtlinien der Bischofskonferenz betonen seelsorgliche Begleitung von Angehörigen und definieren Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers
Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen "Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind" hervor. Sie sind im aktuellen Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht und enthalten Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers im Einzelfall. Ziel der Regelungen ist es, den gläubigen Familienmitgliedern des Verstorbenen bei der Feier des Begräbnisses Hilfe durch die Kirche anzubieten.
Wenn die Angehörigen von Ausgetretenen "um den Beistand der Kirche ersuchen, muss der Pfarrer klären, ob und in welcher Form dies möglich ist", halten die Regelungen als grundlegende Voraussetzung fest. Unterschieden wird in der Folge zwischen drei Formen der seelsorglichen Begleitung: Ein "ortsübliches kirchliches Begräbnis" ist dann bei einem Ausgetretenen möglich, wenn der "Wunsch nach Wiederaufnahme" in die Kirche im Testament oder vor Zeugen glaubhaft zum Ausdruck gebracht oder "ein Zeichen der Kirchenzugehörigkeit" gesetzt wurde.
Hat der Ausgetretene im Hinblick auf das eigene Begräbnis "das Mitwirken der Kirche nicht ausdrücklich ausgeschlossen", dann kann "eine Feier der Verabschiedung" gehalten werden. Vorgesehen dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle und am Grab, jedoch keine eigene Messfeier. Wenn jedoch jemand klar zu erkennen gegeben hat, "kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat, dann ist das zu respektieren". In solchen Fällen kann der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter die Angehörigen hinter dem Sarg und ohne liturgische Gewänder begleiten, "um mit ihnen zu beten".
Als Begründung für diese Vorgangsweise wird festgehalten, dass die christliche Gemeinde die Aufgabe hat, die trauernden Hinterbliebenen zu begleiten und zu trösten.
Dies geschieht, "indem sie die christliche Auferstehungshoffnung verkündet und für den verstorbenen Menschen Gottes Barmherzigkeit erbittet". Gleichzeitig hat die Gemeinde die Aufgabe, sich von einem Menschen zu verabschieden, "der durch die Taufe in den Leib Christi eingegliedert worden ist und daher immer mit der Kirche Verbunden bleibt, selbst wenn er die kirchliche Gemeinschaft offiziell verlassen hat".

Dass es in Österreich das Grundrecht auf Religionsfreiheit gibt, interessiert die katholische Kirche nicht. Der Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes von 1867 lautet: "Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann gewährleistet. Der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig; doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntnis kein Abbruch geschehen. Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden, in sofern er nicht der nach dem Gesetze hiezu berechtigten Gewalt eines anderen untersteht."

Es kann doch wohl nicht angenommen werden, dass ein Verstorbener der Gewalt der katholischen Kirche und deren Komplizen in seiner Anverwandtschaft untersteht. Jemandem der religionsfrei gelebt hat, muss auch das Recht gesichert bleiben, religionsfrei bestattet zu werden.
Dass irgendwelche katholisch verseuchte Anverwandte dem Pfarrer irgendwelche Lügengeschichtlein darüber erzählen können, der Ausgetretene hätte den Austritt bereut oder wollte gar eh gerade wieder katholisch werden, liegt doch wohl auf der Hand.

Der ORF berichtete bereits am 2.11.2007 in der Sendung "Religion aktuell", dass die katholische Kirche in der Regel den Wünschen von Angehörigen nachkommt, auch ausgetretene Ex-Katholiken mit einem katholischen Begräbnis zu verabschieden. Jetzt will man diese Aufdringlichkeit institutionalisieren. Das Begräbnis des 1996 verstorbenen italienischen Schauspielers Marcello Mastroianni wurde trotz dessen bekannter atheistischen Gesinnung von einem Priester in katholischer Selbstherrlichkeit religiös gestört. Der 1997 verstorbene Münchner Schauspieler Helmut Fischer ("Monaco Franze") hatte sich daraufhin noch zu Lebzeiten per Notariatsakt solche Eingriffe verbeten.

Muss sich jetzt in Österreich ein Religionsfreier mit katholischer Verwandtschaft irgendwo zusätzlich registrieren lassen, damit nach seinem Todes seine Religionsfreiheit nicht mit katholischer Lüge, List und Gewalt beseitigt werden kann? In der Gegenreformation wurden die Menschen mit Gewalt wieder katholisch gemacht, im 21. Jahrhundert versucht man solches jetzt - unbarmherzig per christlicher Barmherzigkeit - mit verlogener Hinterlist nach dem Tode.

Vorschlag für nächste Aktionen:
Stürmt die Geburtskliniken und nottauft dort die Neugeborenen, weil es kommt ja immer öfter vor, dass Kinder nicht schon als Säuglinge der katholischen Kirche in den Rachen geschmissen werden.
Und auf den Standesämtern könnten Pfarrer - vielleicht mittels Bauchladen - den Brautpaaren das katholische Ehesakrament aufdrängen, um die katholische Ehefrequenz zu steigern.

Bei den Todesfällen werden pfaffenlose Begräbnisse immer mehr, eine Nachschau der letzten Woche bei den Todesanzeigen in den OÖNachrichten zeigte: im Großraum Linz steht das Verhältnis von Verabschiedungen im Urnenhain ohne Anführung von religiösen Begleitgeräuschen wie Seelenmessen zu kirchlichen Bestattungen ca. 4:1. Da vor allem im städtischen Bereich der katholischen Kirche somit nicht nur die Lebenden, sondern auch die Toten abhanden kommen, will man nun die Toten rekatholisieren, weil die können sich nimmer dagegen wehren. Die r.k. Kirche braucht für die erfolgreiche Missionierung von Verstorbenen nur religös behinderte Verwandte.

Für Religionsfreiheit! Auch für Verstorbene!

PS: siehe auch Info Nr. 771!