Der Grundfehler der gesamten bisherigen Islamdiskussion in Deutschland
besteht darin, dass mit einem völlig oberflächlichen, unkritischen und unwissenschaftlichen
Religionsbegriff operiert wird. Auf diese Weise erhält der Islam gänzlich unhinterfragt
die Aura der Legitimation.
Tatsächlich aber besitzt der Islam weder
den Status einer Privatreligion im Sinne des Grundgesetzes noch lässt er sich
auf seine rituellen Aspekte (fünf Grundsäulen) beschränken. Vielmehr verkörpert
er eine ganzheitliche, d. h. sämtliche Lebensbereiche umfassende Vorschriftenreligion,
die in ihrem normativen Gesamtgerüst eine vormodern-autoritäre Herrschaftsordnung
festlegt.
Im Einzelnen verstößt die orthodox-islamische Glaubenslehre
u. a. gegen folgende menschen- und grundrechtliche Prinzipien:
Die Gleichberechtigung von Muslimen und Nichtmuslimen;
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
Die freie Wahl einer Weltanschauung;
Das Recht auf freie (auch religionskritische) Meinungsäußerung
Das Recht auf freie Partnerwahl;
Das Recht auf sanktionslosen Religionswechsel und Religionsaustritt.
Das Recht auf diskriminierungsfreie sexuelle Orientierung.