Zweites Todesurteil gegen Rapper

Aus einem ORF-Bericht vom 15.5.2012:
"Gegen den in Deutschland lebenden iranischen Rapper Shahin Najafi ist ein zweites religiöses Rechtsgutachten (Fatwa) erlassen worden, das einem Todesurteil gleichkommt. Nach Angaben des Nachrichtendienstes Tabnak von gestern stammt es von Großajatollah Nasser Makarem Schirasi. Auf eine Anfrage seiner Anhänger, wie die Gläubigen auf Beleidigungen schiitischer Heiliger durch Najafi reagieren sollten, erwiderte er: "Jegliche Beleidigung heiliger Imame durch einen Muslim wird als Blasphemie und Apostasie (Abfall vom Glauben) ausgelegt." Laut islamischem Recht, das im Iran als Basis der meisten juristischen Urteile gilt, steht auf Blasphemie die Todesstrafe."

Um welches todeswürdige Verbrechen es ging, steht in Info Nr. 870.

Der betroffene Musiker hatte laut Spiegel anfangs die Gefährlichkeit der Situation nicht richtig eingeschätzt, jetzt lebt er unter Polizeischutz an einem geheimen Ort und kann nicht mehr auftreten.
Gespannt warten jetzt wir Islamkritiker darauf, dass sich Philoislamisten zu Wort melden und der Welt erklären, solche lebensbedrohende Fatwas von muslimischen Geistlichen hätten mit dem Islam rein gar nichts zu tun, das wäre bloß eine alte persische Tradition der Musikkritik, die man als Ausdruck einer anderen Kultur respektieren und tolerieren müsse.