Missbrauch: Vatikan ist unverantwortlich

In den USA hat der Vatikan ein weiteres Urteil erreicht, das die katholische Kirche von der Verantwortung für Kinderschändungen durch Kleriker entbindet.

Wie religion.ORF.at am 21.8.2012 meldete, hat das Bezirksgerichts in Portland geurteilt, der sogenannte "Heilige Stuhl" sei nicht als Arbeitgeber aller katholischer Geistlicher anzusehen. Aus der ORF-Meldung: "Der Kläger argumentierte, das priesterliche Treuegelübde gegenüber dem Papst sowie die Möglichkeiten des Vatikan, Priester zu befördern, aus dem Klerikerstand zu entlassen und die Ausbildungsordnung festzulegen, belegten, dass der Heilige Stuhl für Priester im arbeitsrechtlichen Sinn verantwortlich sei. Richter Mosman erklärte hingegen, aus seiner Sicht lägen keine Fakten vor, die ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem betreffenden Priester und dem Heiligen Stuhl begründeten."

Damit hat der Vatikan einen Freispruch für seine jahrzehntlange Vertuschungspraxis. Es gab sexuelle Übergriffe der zur zölibatären Enthaltsamkeit gezwungenen Priester seit der endgültigen verpflichtenden Einführung des widernatürlichen Zölibats am 2. Laterankonzil im Jahre 1139 ständig, die katholische Kirche hat das auch ständig vertuscht, dass das Vertuschen nicht mehr eine sozusagen ersessene Selbstverständlichkeit war, entwickelte sich erst im 20. Jahrhundert, darum wurde vom Vatikan im Jahre 1962 eine geheime schriftliche Anweisung für Bischöfe über die Vorgangsweise beim Vertuschen erlassen, siehe Bericht des Observers, der dies im Jahre 2003 aufdeckte. Bis heute verweigert der Vatikan die Offenlegung von Sexualstraftaten durch Kleriker.

Die US-Gerichte hatten die katholische Kirche jahrelang durch die Verhängung sehr hoher Schadenszahlungen an die Opfer in arge Schwierigkeiten gebracht, mehrere Diözesen wurden zahlungsunfähig. Das aktuelle Urteil spricht jedoch ohne jegliche Untersuchung die Hauptverantwortlichen frei, damit werden die Vertuschungsanordnung von 1962 und deren Nachfolgedekrete nachträglich als rechtlich in Ordnung deklariert. Schuldig sind also nur die Täter und maximal ihre Vorgesetzten, aber die katholische Kirche als solche hat damit nichts mehr zu tun. Weder für die Anordnung des völlig perversen Zölibatssystem, noch für die Vertuschungsanordnungen, noch für das Weiterversetzen von Tätern usw. ist die zentrale Führung der katholischen Kirche verantwortlich.

Wer der Arbeitgeber der Priester nun sein soll, bleibt rätselhaft. Die Pfarre? Die Diözese? Die Landeskirche? Der katholische Gott? Unbekannt. Nur der Vatikan ist es nicht. Im gegenständlichen Fall war ein als Kinderschänder in Erscheinung getretener und geständiger Priester aus Irland in die USA versetzt worden und hatte dort seine Untaten fortgesetzt. Hatte mit dieser Versetzung der Vatikan nichts zu tun gehabt?

In zweiter Instanz will der Kläger die Rolle des Vatikan in der globalen kirchlichen Personalpolitik aufzeigen, um diesen als Arbeitgeber amerikanischer Priester zu belegen. Allerdings wird im US-Rechtssystem in der Berufungsinstanz keine neue Bewertung der Fakten vorgenommen, sondern nur die Rechtsanwendung überprüft. Papst und Vatikan dürften darum ungeschoren davonkommen. Die Vertuschung gelingt also weiterhin, sie wird auch weiterhin angeordnet, siehe die aktuelle Regelung.